Auch Väter können in der Elternzeit reduziert weiterarbeiten
Bild: Halfpoint / iStock.com

Gute Nachrichten für arbeitende Mütter und Väter! Wenn Sie Elterngeld bekommen und gleichzeitig in Teilzeit arbeiten, kürzt die Elterngeldstelle zwar Ihr Elterngeld. Aber nicht jede Kürzung ist rechtens. Einmalige Zahlungen des Arbeitgebers wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni dürfen nicht angerechnet werden. Diese „sonstigen Bezüge“ mindern das Elterngeld nicht. So hat es das Bundessozialgericht zugunsten einer klagenden Mutter entschieden.

Während die Klägerin Elterngeld bekam, hat ihr Arbeitgeber sie mit einem Minijob weiterbeschäftigt. Der Chef zahlte Urlaubs- und Weihnachtsgeld, und auch zur Hochzeit gab es einen Bonus. Die Elterngeldstelle bewertete diese Zahlungen als Einkommen und kürzte das Elterngeld – zu Unrecht!

Wenn auch Sie neben dem Elterngeld von Ihrem Arbeitgeber Einmalzahlungen bekommen, können Sie sich nun auf das Urteil des Bundessozialgerichts berufen, falls die Elterngeldstelle die Zahlungen auf Ihr Elterngeld anrechnet (Az. B 10 EG 8/16 R).

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.