Ehegattensplitting
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Dieses Urteil könnte homosexuellen Paaren fünf- bis sechsstellige Summen einbringen: Das Finanzgericht Hamburg hat einem gleichgeschlechtlichen Ehepaar erlaubt, das Ehegattensplitting rückwirkend ab dem Jahr 2001 anzuwenden (Az. 1 K 92/18). Das Finanzamt soll die eigentlich schon bestandskräftigen Steuerbescheide ändern. Das Ehegattensplitting kann bei sehr hohen Steuersätzen einen Vorteil von mehr als 9.000 Euro pro Jahr bringen.

Wie es dazu kam: Das Paar ist 2001 eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen. Steuerlich gleichgestellt sind eingetragene Lebenspartner erst seit dem Jahr 2013. Mit der Ehe für alle wandelte das Paar die Partnerschaft 2017 in eine ganz normale Ehe um. Das Finanzgericht sieht die Eheschließung als rückwirkendes Ereignis an. Der Fiskus soll das Paar also so behandeln, als wäre es seit 2001 verheiratet.

Das Finanzamt hat Revision eingelegt. Nun muss der Bundesfinanzhof (BFH) entscheiden (Az. III 57/18). Folgt der BFH der Argumentation der Hamburger Richter, können Sie durch eine Umwandlung Ihrer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe rückwirkend eine enorme Steuererstattung bekommen – vor allem, wenn Sie und Ihr Partner sehr unterschiedlich verdienen. Wir verfolgen den Prozess weiter und berichten darüber im Newsletter und im Ratgeber zum Ehegattensplitting.

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Udo Reuß
Autor

Stand:

Udo Reuß war bis Sommer 2022 Steuer-Experte bei Finanztip. Zuvor hat der Diplom-Kaufmann mit Schwerpunkt Steuerrecht für verschiedene Wirtschafts- und Fachverlage wie Handelsblatt, F.A.Z.-Verlagsgruppe, Haufe-Lexware und Vogel Business Media geschrieben – 14 Jahre davon als Chefredakteur von Fachzeitschriften.

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