Mercedes-Autohaus in Berlin
Bild: querbeet, iStock.com

Wollen Sie Ihr Auto loswerden, weil es sich um einen manipulierten Diesel handelt? Und Sie haben das Auto mit einem Kredit der Autobank finanziert? Dann gibt es in vielen Fällen eine elegante Methode, den Wagen zurückzugeben.

Ein Berliner hatte in einem Autohaus im Februar 2016 eine fast neuwertige B-Klasse von Mercedes gekauft. Preis: 26.800 Euro. Den Löwenanteil von 22.400 Euro hatte er über die Mercedes-Benz-Bank finanziert. Doch die Bank informierte ihren Kunden nicht korrekt über sein Widerrufsrecht: Die Passage im Vertrag war fehlerhaft formuliert. Deshalb konnte der Käufer seinen Vertrag noch Jahre später widerrufen, das Auto zurückgeben und sein Geld zurückverlangen.

Vor Gericht stritten Bank und der Besitzer über die Bedingungen für die Rückgabe. Das Berliner Landgericht entschied: Der Besitzer muss nichts zahlen, nicht einmal einen Nutzungsersatz, obwohl er das Auto drei Jahre lang gefahren hatte. Jeder Mangel bei der Widerrufsinformation lasse die Pflicht zum Wertersatz entfallen. Dies sei „die grundsätzliche Entscheidung des Gesetzgebers“ (Az. 4 O 20/18).

Wer sein Auto finanziert hat – egal ob Betrugsdiesel oder nicht –, sollte seinen Vertrag überprüfen lassen. Die von Finanztip empfohlenen Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dazu gehört auch die Kanzlei Kraus Ghendler Ruvinskij*, die dieses Urteil erstritten hat.

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Britta Beate Schön
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Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

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