Verbotene Stadt in Peking
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Paris ohne Eiffelturm, New York ohne Freiheitsstatue, Peking ohne Verbotene Stadt? Nein, zur Pauschalreise gehören die großen Sehenswürdigkeiten einfach dazu. So entschied diese Woche auch der Bundesgerichtshof (BGH): Verspricht ein Reiseveranstalter beim Buchen eine Tour zu den Wahrzeichen der Stadt, dann muss diese auch stattfinden. Ist das Wahrzeichen geschlossen, beispielsweise wegen einer Militärparade, können Urlauber die Reise kostenlos stornieren.

So war es bei dem verhandelten Fall. Ein Paar stornierte seine Reise, weil die Verbotene Stadt und der Platz des Himmlischen Friedens in Peking vorübergehend geschlossen wurden. Der Reiseveranstalter wollte 90 Prozent der Reisekosten behalten – es ging um knapp 3.300 Euro.

Das ließ der BGH nicht gelten, und gestand den Urlaubern den gesamten Reisepreis zu. Änderungen im Reiseplan müssen „zumutbar“ sein und „dürfen den Charakter der Reise nicht verändern“, so die Richter. Das darf der Reiseveranstalter auch über Vertragsklauseln nicht aushebeln.

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Arne Düsterhöft
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