
Dieses Jahr gab es wichtige Urteile gegen Banken und Sparkassen. Dabei ging es ums Prämiensparen, aber auch um Gebühren für Girokonten und Bausparkassen. Leider zahlen die meisten Institute nicht von sich aus Geld zurück. Du musst etwas tun.
Falls Du noch keine Erstattung bekommen hast, solltest Du jetzt handeln. Denn Ende Dezember verjähren Deine Ansprüche aus dem Jahr 2018.
Schnell noch die Verjährung hemmen
Es gibt mehrere Wege, die Verjährung aufzuhalten: Du kannst einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das funktioniert ohne großen Aufwand mit einem Online-Formular. Du musst keine Unterlagen einreichen, die Kosten sind überschaubar.
Du kannst aber auch eine Beschwerde bei der zuständigen Schlichtungsstelle einreichen, zum Beispiel beim Ombudsmann der Banken. Das hemmt die Verjährung ohne zusätzliche Kosten. Oder Du schließt Dich einer Musterklage an.
Wichtig: Eine Mahnung oder ein einfacher Brief an die Bank reichen nicht, um die Verjährung zu stoppen.
Fall 1: Unzulässige Bauspargebühren
Jahrelang mussten Bausparer eine jährliche Servicepauschale von 12 bis 30 Euro zahlen. Zu Unrecht, haben mehrere Gerichte entschieden, zuletzt das Oberlandesgericht Celle gegen die BHW.
Fordere mit unserem Musterschreiben die Gebühren seit 2018 zurück. Stellt sich die Bausparkasse quer, wende Dich vor Jahresende an den Ombudsmann.
Fall 2: Zu niedrige Zinsen beim Prämiensparen
Heute hat die Verbraucherzentrale Sachsen zwei neue Musterfeststellungsklagen eingereicht: gegen die Sparkassen Bautzen und Mittelsachsen. Bist Du dort Kunde, kannst Du Dich kostenlos ins Klageregister eintragen, sobald es eröffnet ist. Damit wahrst Du Deine Ansprüche auf eine Neuberechnung der Zinsen.
Der Verbraucherzentralen-Bundesverband vzbv will noch im Dezember gegen die Sparkassen Märkisch-Oderland, Mansfeld-Südharz und die Kreissparkasse Stendal Musterklagen erheben.
Prämienspar-Verträge wurden 2018 auch von der Erzgebirgssparkasse gekündigt – sowie eventuell noch von anderen Banken. In diesen Fällen musst Du Dich bei der Schlichtungsstelle beschweren. Dafür haben wir mit der Verbraucherzentrale Sachsen eine Vorlage erstellt. Die Verbraucherschützer beraten auch zur Höhe der Nachzahlung.
Fall 3: Unrechtmäßige Gebühren auf Girokonten …
Viele von Euch haben nach dem BGH-Urteil vom April zu ungültigen Preiserhöhungen bei Girokonten Erstattungen gefordert. Einige warten aber noch immer auf die Antwort der Bank. Ende dieses Jahres verjähren die ersten Ansprüche. Dagegen hilft ohne zusätzliche Kosten nur eine Beschwerde bei der zuständigen Schlichtungsstelle. Anwälte und Rechtsdienstleister helfen auch, aber nicht kostenlos.
Schlichtungsstellen und Banken wollen, dass Du die Ansprüche bezifferst und nachweist. Für die Nachweise kannst Du Kontoauszüge durchforsten oder alte Preislisten im Internetarchiv „Way Back Machine“ suchen. Eigentlich sollte Dir die Bank alle erforderlichen Informationen weitergeben. Das verlangt auch die Bafin.
… und Wertpapierdepots
Auch unberechtigte Gebühren für die Depotführung kannst Du zurückfordern. Finanztip-Leser haben uns von Erstattungen seitens Flatex und der Deka-Bank berichtet.
Egal, was für Dich zutrifft: Handle jetzt!
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Hallo,
ich habe bei der Sparda Bank Berlin den Ombudsmann der Banken zur Rückzahlung der unberechtigt einbehaltenen Girokontengebühren eingeschaltet. Innerhalb von 6 Wochen war die zuvor lange und mehrfach abgelehnte Rückzahlung der Kontogebühren auf meinem Konto!