Patient
Bild: Protonic Ltd / Stocksy

Nicht immer geht in der Arztpraxis oder im Krankenhaus alles glatt. Manchmal liegen Medizinerinnen mit der Diagnose falsch, manchmal verwechseln Pfleger Medikamente. In mehr als 4.000 von rund 14.000 Verdachtsfällen lag im vorigen Jahr ein Behandlungsfehler vor. Das zeigt eine aktuelle Auswertung der Krankenkassen. Bei jedem dritten bestätigten Behandlungsfehler trugen die Patienten dauerhafte Schäden davon.

Hast auch Du den Eindruck, dass Dein Arzt Dich falsch behandelt hat? Dann versuch zunächst, das direkt mit ihm oder der Beschwerdestelle des Krankenhauses zu klären. Bringt das nichts, wende Dich zügig an Deine Krankenkasse. Sie muss Dir beim Verdacht auf Behandlungsfehler kostenlos weiterhelfen. Übrigens: Mögliche Schadensersatzansprüche verjähren nach drei Jahren.

Damit der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ein Gutachten erstellen kann, musst Du zunächst Deine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden. Der MDK fordert dann die Behandlungsunterlagen an und ein Gedächtnisprotokoll von Dir. Einzelheiten dazu findest Du hier.

Bestätigt das Gutachten einen Behandlungsfehler, kannst Du damit Ansprüche geltend machen. Am besten holst Du Dir dazu die Hilfe von einem Fachanwalt für Medizinrecht.

Auch die Schlichtungsstelle oder Gutachterkommission der zuständigen Ärztekammer ist eine mögliche Anlaufstelle für Dich. Dein Fall darf dann allerdings noch nicht vor Gericht gegangen sein. Damit verhinderst Du ebenfalls, dass Dein Anspruch verjährt.

Nina C. Zimmermann
Autor

Stand:

1 Kommentar

  1. Vielen Dank für den Artikel! Es ist gut zu wissen, dass die Krankenkasse bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler kostenlos helfen muss. Meine Ärztin hat mir letztes Jahr wohl blind zu viele Medikamente verschrieben und seitdem habe ich Magenprobleme. Mir wurde auch schon geraten, einen Anwalt für Medizinrecht zu kontaktieren, aber ich probiere es erst einmal bei der Krankenkasse.

Comments are closed.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.