Riester
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Seit 18 Jahren gibt es die staatlich geförderte Riester-Rente. Heute sind bereits Hunderttausende der rund 16,5 Millionen Verträge fällig. Viele weitere Riester-Sparer erreichen in den kommenden Jahren das Rentenalter. Viele denken, dann kriegen sie einfach eine Rente und Schluss. Doch es gibt auch Alternativen und einiges zu bedenken, um nicht unnötig hohe Steuern zu zahlen.

Neben einer lebenslangen Rente haben Sparer zwei andere Möglichkeiten: Sie können sich entweder 30 Prozent der Sparsumme direkt auszahlen lassen oder, falls Ihr Riesterkonto klein ist, sogar die ganze Summe auf einmal („Abfindung“).

Die 30-Prozent-Regel: In diesem Fall werden die verbliebenen 70 Prozent für die Rente hergenommen. Die Entnahme von 30 Prozent erhöht Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Auszahlung. Bitten Sie Ihren Riester-Anbieter daher unbedingt, den Betrag erst in dem Jahr auszuzahlen, in dem Sie nur noch Rente beziehen. So sparen Sie am meisten.

Die Abfindung: Wenn Ihre monatliche Riester-Rente besonders klein ist, dann können Sie sich den gesamten Sparbetrag steuergünstig auszahlen lassen. 2019 liegt die Grenze dafür bei 31,15 Euro. Viele Riester-Sparer wählen diesen Weg. Bei der Riester-Kleinbetragsrente gilt die sogenannte Fünftelregelung. Die Abfindung wird durch fünf geteilt und dieser Betrag auf das Jahreseinkommen aufgeschlagen. Dann wird die Steuerlast berechnet und diese wieder mit fünf malgenommen. Dadurch versteuern Sie die Abfindung mit einem niedrigeren Steuersatz. Die Fünftelregelung können Sie in Ihrer Steuererklärung beantragen.

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Sara Zinnecker
Autor

Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

1 Kommentar

  1. Bei meiner Bank und auch im Internet habe ich gelesen, dass der Anbieter des Riestervertrages das Wahlrecht hat, bei kleinen Renten eine Einmalauszahlung des gesamten Betrages, Abfindung genannt, zu veranlassen. In Ihrem Beitrag steht aber, dass ich dieses Wahlrecht als Rentenempfänger hätte. Was stimmt nun?

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