Solaranlage
Bild: Rolf Haid / dpa

Wenn Du Dich selbst mit Solarstrom versorgst, fällt zum Jahreswechsel womöglich eine Schikane für Dich weg: Ab Januar musst Du keine EEG-Umlage mehr auf Deinen Eigenverbrauch zahlen, wenn Deine Anlage bis zu 30 Kilowatt Leistung hat und Du höchstens 30.000 Kilowattstunden verbrauchst. Bisher liegt die Grenze bei 10 Kilowatt und 10.000 Kilowattstunden.

Die neue Leistungsgrenze gilt auch, wenn Deine Anlage zum Jahreswechsel nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fällt. Bisher sah das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vor, dass Betreiber von Altanlagen jeder Größe die EEG-Umlage zahlen müssen, auch wenn sie ihren Strom selbst nutzen. Zudem sollten sie dann nach Plänen der Bundesregierung einen teuren intelligenten Stromzähler einbauen – dieser Passus wurde wieder gestrichen.

Endet Deine EEG-Vergütung zum Jahreswechsel, nimmt der Netzbetreiber den Strom weiterhin ab und zahlt Dir den Marktpreis. Du kannst aber die Anlage auf Eigenverbrauch umrüsten oder Strom an einen Abnehmer Deiner Wahl verkaufen. Überstürze dabei aber nichts: Du hast Zeit, das in Ruhe durchzurechnen.

Bundestag und Bundesrat haben das neue EEG diese Woche beschlossen. Da es europarechtlich als Beihilfe gilt, muss noch die EU-Kommission zustimmen.

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Ines Rutschmann
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Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.

1 Kommentar

  1. Ich (72 J.) hatte seit 1990 ein völlig kostenfreies Girokonto bei der Postbank, in dieser Zeit zog ich es vor allem in den letzten Jahren mehrmals in Betracht, zu wechseln wegen diverser Probleme. Letztendlich kündigte ich zum 1.4.21 aufgrund der angekündigten neuen Gebühren (Grundgebühr 5,90 und jede Überweisung 1,90€ ! ). Am 28.3.21 war mein Kontostand 21,01€ und ich dachte, dies auf mein neues Konto zu bekommen. Die Postbank überwies aber am 1.4.21 noch 4 Daueraufträge (zus. 810€), das Konto wurde dadurch erheblich überzogen (zum einzigen Mal in 30 Jahren). Neben den 810€ zog man außerdem 5,90€ als Grundgebühr für März ein, Begründung: keine Eingang von 1250€. Meine Pension war im März bereits auf mein neues Konto angewiesen worden. Von dieser Gebühr war ich vorher nicht informiert worden. Zudem verlangete man 0,20€ für Zinsen! Ich wehrte mich fast einen Monat lang anfangs telefonisch – da braucht man viel Zeit und Geduld, wird mehrmals auf die Warteschleife gelegt und dann rausgeworfen. Nach dem ersten negativen Schreiben antwortete ich per Email – die auf dem Briefkopf angegebene Adresse war nicht die „richtige“. Ich biss mich bei 2 weiteren anderen Emailadressen durch. Man braucht schon Durchsetzungsvermögen und viel Zeit um so etwas durchzustehen. Aber ab einem gewissen Punkt ging es mir ums Prinzip. Ich habe mich schließlich um die Rückabwicklung der 4 Übewrweisungen selber gekümmert, da mir meine neue Bank erklärte, die Postbank sei wegen des gelöschten Girokontos nicht mehr handlungsfähig. Aber die 6,10€ bekam ich „kulanterweise“ nach mehr als 3 Wochen Kampf wieder zurück. Da war wohl das Urteil hilfreich für die späte Einsicht.

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