Paketbote
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Wer einen Onlinekauf widerrufen will, muss sich manchmal wundern: Mal erhält der Kunde keine Rücksendeadresse auf dem Online-Marktplatz. Mal soll die Rücksendung in die Schweiz 26 Euro kosten. Mal soll die Kundin gleich nach Guangzhou senden, obwohl sie doch auf einer deutschsprachigen Website gekauft hatte. Das sind typische Fälle, die Kunden bei Verbraucherzentralen vortragen.

Es kommt auch vor, dass Händler Rabatte anbieten, statt die Ware zurückzunehmen: erst 20, dann 30, dann 50 Prozent („letztes Angebot vom Chef“). Vor allem auf Online-Marktplätzen gibt es immer wieder Ärger, berichtet der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Viele Käufer erwarten – oft zu Unrecht –, dass sich Marktplätze um die Einhaltung der Regeln kümmern.

Bislang gibt es keine Verpflichtung, dass Marktplätze wie Amazon, Ebay oder Kaufland etwa dafür sorgen, dass sich Händler dort persönlich identifizieren. Bist Du unsicher bei einem Onlineshop, kannst Du bei unseren Preisvergleich-Empfehlungen Idealo* oder billiger.de* nachschauen, ob er dort gelistet ist. Dort findest Du auch Shop-Bewertungen.

Grundsätzlich gilt: Wenn Du in einem Onlineshop in der EU kaufst, kannst Du nach Erhalt der Ware 14 Tage lang den Kauf widerrufen. Vom Widerruf an hast Du 14 Tage Zeit, den Gegenstand zurückzusenden. Dazu musst Du nicht einmal die Originalverpackung verwenden.

Bei Ärger mit Händlern in Deutschland helfen die Verbraucherzentralen, im EU-Ausland ist das Europäische Verbraucherzentrum eine gute Hilfe. Was beim Kaufrecht gilt, kannst Du in unserem Ratgeber nachlesen.

 

Zum Ratgeber

Matthias Urbach
Autor

Stand:

Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.

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