Mona Bahnassawy vor ihrem Haus.
Mona Bahnassawy vor ihrem Haus. Foto: MB-MedienBüro

[Die erste Fassung ist vom 14. Dezember 2018, die letzte Aktualisierung vom 8. November 2019.]

Finanztip-Leserin Mona Bahnassawy aus Köln wollte ihre Baufinanzierung rückabwickeln. Doch ihre Bank und das Finanzamt warfen ihr dicke Steine in den Weg. Bahnassawy ließ sich nicht aufhalten und stand am Ende mit 13.000 Euro mehr da.

Und so kam es dazu: Ihre Immobilienfinanzierung aus dem Jahr 2005 bei der DSL-Bank hat unsere Leserin 2014 widerrufen, weil das Geldinstitut sie ihrer Einschätzung nach nicht korrekt über ihr Widerrufsrecht aufgeklärt hatte. Zunächst weigerte sich die DSL-Bank, Bahnassawy ein Jahr früher aus dem Vertrag zu entlassen. In so einem Fall steht dem Kunden ein Nutzungsersatz zu, weil die Bank mit den Kreditzinsen wirtschaften kann. Vor dem Landgericht Köln einigten sich die Parteien auf einen Vergleich in Höhe von 13.000 Euro.

Doch statt der vereinbarten Summe überwies die DSL-Bank rund ein Viertel weniger, also nur etwa 9.750 Euro. Die Differenz überwies das Geldhaus ans Finanzamt – als Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag.

Dagegen erhob unsere Leserin Einspruch, das Finanzamt Köln-Süd lehnte ihn ab. Das ließ Mona Bahnassawy nicht auf sich sitzen. Mit ihrem Rechtsanwalt Kay Hübner reichte sie Klage beim Finanzgericht Köln ein. Und auf einmal änderte das Finanzamt den Bescheid. Offensichtlich, weil die Finanzverwaltung kein Urteil wollte.

Letzte Woche hat unsere Leserin endlich die einbehaltene Steuer samt Soli in Höhe von rund 3.250 Euro zurückerhalten. Die zwei Jahre Kampf haben sich gelohnt. „Viele, die nicht rechtsschutzversichert sind, gehen vielleicht nicht so weit, es vor Gericht mit dem Finanzamt aufzunehmen“, sagt Mona Bahnassawy. „Wie der Staat hier versucht hat, sich zu bereichern, sollte publik werden.“ Das finden wir auch.

Nach Einschätzung ihres Rechtsanwalts ist das der erste Fall, in dem ein Steuerzahler seine Kapitalertragsteuer zurückbekommen hat. Kay Hübner, Fachanwalt für Banken und Steuern, ist überzeugt, dass bei so einer Rückabwicklung diese Steuer nicht erhoben werden darf.

Wir haben in diesem Newsletter immer wieder auf den möglichen Widerruf von Baufinanzierungen hingewiesen. Haben Sie das gemacht und dann Kapitalertragsteuer ans Finanzamt abgeführt, sollten Sie formlos eine Änderung des betreffenden Einkommensteuerbescheids verlangen, sofern er noch unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Das ist bei den allermeisten Bescheiden der Fall.

Sie müssen sich allerdings auf eine Klage einstellen, da die Finanzämter einem BMF-Schreiben Folge leisten und erstmal die Erstattung ablehnen werden. Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, haben Sie kein Risiko. Und gewinnen können Sie ein paar Tausend Euro. Der Fall unserer Leserin Mona Bahnassawy macht Mut!

Aktuell: Jetzt muss der BFH entscheiden

Mittlerweile urteilten zwei Finanzgerichte in vergleichbaren Fällen gegen die Verbraucher (FG Hessen, Urteil vom 6. November 2018, Az. 12 K 1328/17; FG Köln, Urteil vom 14. August 2019, Az. 14 K 719/19). Die Richter waren der Auffassung, dass die Nutzungen der Steuer unterliegen. Die Kläger sehen das anders und wollen weiterkämpfen. Sie haben, vertreten durch die Kanzlei Hübner, Revision eingelegt.

Nun muss der Bundesfinanzhof die Frage entscheiden. Ein Datum für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest (BFH, Az. VIII R 30/19).

Bis die Angelegenheit durch das höchste Finanzgericht geklärt ist, sollten alle Betroffenen Einspruch gegen die entsprechenden Steuerbescheide einlegen. Sie können das mit dem anhängigen Revisionsverfahren begründen.

Tauschen Sie sich dazu auch gerne mit anderen Finanztip-Lesern aus.

Zum Ratgeber

Britta Beate Schön
Autor

Stand:

Britta Beate Schön ist bei Finanztip für sämtliche Rechtsthemen zuständig. Die promovierte Juristin und Rechtsanwältin war als Leiterin der Rechtsabteilung bei Finanzdienstleistern wie der Telis Finanz AG und der Interhyp tätig. Vorher lehrte und forschte sie in Japan als DAAD-Junior-Professorin für deutsches und Europarecht. Ihr Studium absolvierte sie in Münster, Genf, Regensburg und Leipzig.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.