Filiale der VR Bank
Bild: Martin Schutt / dpa-Zentralbild / dpa

Durchschnittlich 4 Prozent Dividende zahlen die Genossenschaftsbanken voraussichtlich für 2018 an ihre Mitglieder aus. Das sagte uns eine Sprecherin des Verbands der Volksbanken und Raiffeisenbanken BVR, der auch die Sparda- und PSD-Banken repräsentiert. Anteile an der Genossenschaft sollen zwar nicht als Geldanlage verstanden werden, heißt es von den Banken; vielmehr gehe es um die Gemeinschaft. Doch Sie können beides haben: Gemeinschaft und Rendite.

Wer Kunde einer Genossenschaftsbank ist, kann einen oder mehrere Anteile an seiner Bank kaufen (zeichnen). Wie viel ein Anteil kostet, legt jede Bank selbst fest. Bei der Frankfurter Volksbank etwa sind es 50 Euro, bei der Ärzte- und Apothekerbank 1.500 Euro. Wie viele Anteile Sie erwerben können, ist ebenfalls bei jeder Bank anders: Manche erlauben nur einen, andere 1.000.

Sind Sie Kunde einer Volks-, Sparda- oder PSD-Bank, schauen Sie auf deren Homepage unter „Mitglieder“ oder in der Satzung nach, was Sie zeichnen können und welche Dividende es bislang gab. Oft sind diese Werte relativ stabil. In vielen Fällen dürfte es sich lohnen, Mitglied zu werden. Neben der Dividende erhalten Sie oft auch bessere Konditionen, etwa fürs Girokonto.

Wichtig ist: Wollen Sie Ihr Geld zurückhaben, müssen Sie sich meist bis Ende des Geschäftsjahres gedulden und rechtzeitig vorher kündigen. Dass Sie Ihr Geld überhaupt wiedersehen, ist sehr wahrscheinlich, aber nicht garantiert: Ein Geschäftsanteil ist keine Spareinlage. Außerdem muss die Bank weiterhin erfolgreich wirtschaften, damit es eine Dividende gibt.

Auch wenn die Dividende stimmt – die Gebühren bei Direktbanken wie der DKB oder ING sind fast immer günstiger.

[Update vom 29. März 2019:]

Es gibt bei vielen Volksbanken eine Pflicht, im Fall einer Pleite sogar Geld nachzuschießen. Diese beschränkte Nachschusspflicht ist in der jeweiligen Satzung beschrieben.

Die Haftungssumme für Genossen ist meist identisch mit dem Wert des Geschäftsanteils: Bei zum Beispiel 1.000 Euro bedeutet das eine Nachschusspflicht von ebenfalls 1.000 Euro.

Richtig ist aber auch: Die Volksbanken stehen über eine sogenannte Sicherungseinrichtung füreinander ein. Trotz wirtschaftlicher Nöte von einzelnen Volksbanken, die zur Übernahme durch andere führten, ist die Nachschusspflicht in über 85 Jahren nie zum Tragen gekommen.


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Daniel Pöhler
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Stand:

Daniel Pöhler war bis Ende 2020 Co-Pilot im Newsletter-Team und gelegentlich als Mobilitäts-Experte von Finanztip unterwegs. Daniel hat Betriebswirtschaft studiert und bei einem Fachmagazin für Telekommunikation volontiert. Seine ausgeprägte Leidenschaft für gute Sprache hatte ihm einen weiteren Job bei Finanztip eingebracht: den des stellvertretenden Textchefs.

4 Kommentare

  1. Ich halte bei der Hausbank München Anteile in Höhe von 5.000 Euro. Zinsen betragen 4%. Die Bank teilte mir mit, dass ich ein Konto eröffnen müsse, um die Zinsen zu erhalten. Diese Gebühren sind höher als der Zinsertrag, d.h. Ich verliere Jahr um Jahr Geld, obwohl ich der Bank 5.000 Euro zur Verfügung stelle. Ist das zulässig? Eine Dividende habe ich übrigens noch nie erhalten.

  2. Meine PSD Bank möchte jetzt Kontoführungsgebühren, weswegen ich überlege dieses Girokonto zu kündigen, da ich ein anderes Girokonto bei der comdirekt führe. Ich besitze Genossenschaftsanteile, meine Frage muss ich diese dann auch kündigen?

    1. Aus diesem Grund hab ich innerhalb des PSD-Kreises gewechselt. Es gibt PSD-Ableger die keine Gebühren verlangen. Meine GenoAnteile hab ich gekündigt und das Girokonto verlegt. Die akt. PSD-Bank hat nur 1/10 der möglichen GenoAnteile.

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