Lebensversicherung
Foto: Sam Edwards, iStock.com

Lebens- und Rentenversicherungen bis zum Jahr 2004 haben steuerlich große Vorteile. Haben Sie Ihre Versicherung 2005 oder später abgeschlossen? Dann zeigen wir Ihnen, wie Sie trotzdem massiv Steuern sparen können! Das Finanzamt behält von Ihren Erträgen erst einmal die Abgeltungssteuer ein. Sie bekommen also rund ein Viertel weniger Erträge auf Ihrem Konto gutgeschrieben. Einen Teil der Steuern können Sie sich aber zurückholen.

Voraussetzungen: Sie sind bei Auszahlung 60 Jahre oder älter und Ihre Versicherung läuft mindestens zwölf Jahre – dann müssen Sie nur die Hälfte dieser Erträge versteuern. Für das Steuerjahr 2017 können Sparer erstmals die Vorzüge dieser sogenannten Halbeinkünfteregelung nutzen – die 2005er Verträge haben die zwölf Jahre Laufzeit voll. Künftig werden immer mehr Sparer den Steuerspartrick nutzen können.

Damit Sie Ihre zu viel bezahlte Steuer zurückbekommen, müssen Sie selbst tätig werden – und den Ertrag aus der Lebensversicherung in der Steuererklärung 2017 angeben. Geben Sie Ihre Erklärung freiwillig ab oder haben bis Ende September verlängert, sollten Sie unbedingt die Anlage KAP ausfüllen. Haben Sie den Steuerbescheid für 2017 schon erhalten, setzen Sie sich mit Ihrem Finanzamt in Verbindung. Wie Sie genau vorgehen sollten, erklären wir im Ratgeber.

Zum Ratgeber

Sara Zinnecker
Autor

Stand:

Sara Zinnecker war bis Juni 2020 Finanztip-Redakteurin im Team Bank & Geldanlage. Nach ihrem Volontariat an der Georg von Holtzbrinck-Schule für Wirtschaftsjournalisten schrieb sie beim Handelsblatt über Geldanlage und Altersvorsorge. Zuvor studierte Sara Zinnecker in Nürnberg, Italien und Portugal internationale Volkswirtschaftslehre mit Diplom-Abschluss, arbeitete bei Lokalzeitungen sowie der Süddeutschen Zeitung.

* Was der Stern bedeutet:

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate-Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate-Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.