
Viele Stromkunden von Fuxx haben eine „Preisgarantie“. Leider garantiert das nicht, dass der Preis gleich bleibt. Ja, nicht einmal, dass der berechnete Preis stimmt. So jedenfalls ging es einem Finanztip-Leser, der vor 18 Monaten einen Stromvertrag mit Fuxx abschloss. Schon vor Lieferbeginn im Februar 2017 erhielt er eine quietschbunte Broschüre (Aussschnitt siehe Bild), die er für Werbung hielt und ignorierte. Tatsächlich enthielt das Blatt eine Preiserhöhung wegen der 2017 gestiegenen Umlagen.
Vor ein paar Wochen kam schließlich die erste Jahresabrechnung: Jetzt erst stellte unser Leser den höheren Preis fest und zog uns hinzu. Wir mussten ihm sagen, dass der höhere Preis für 2017 gültig ist: Eine „eingeschränkte Preisgarantie“ gilt nur für den Anteil des Strompreises, den der Anbieter selbst verantwortet, also nicht für Umlagen und Steuern.
Allerdings rechnete Fuxx in der Abrechnung unseres Lesers auch 2018 mit höheren Umlagen, obwohl sie diesmal gesunken sind. Nach dem Vergleich der Zahlen stellte sich heraus: Fuxx verweist auf die alten Umlagen von 2016.
Wir haben weitere Fuxx-Abrechnungen mit diesem Fehler zu Gesicht bekommen. Fuxx erklärte uns gegenüber, es habe „in Einzelfällen“ eine „fehlerhafte Aktualisierung bei der Verknüpfung einer Textvorlage“ gegeben. Betroffen sei nur eine „niedrige zweistellige Zahl an Kunden“. Falsche Abrechnungen wolle man bis Ende März korrigieren. Bei unserem Leser ist das inzwischen passiert.
Falls Sie auch Fuxx-Kunde sind, sollten Sie besser ihre Abrechnung kontrollieren. Auch Kunden anderer Anbieter mit Preisgarantie sollten prüfen, ob die 2018er-Rechnung nicht wieder eine Erhöhung enthält.
Abrechnung prüfen, Stromzähler ablesen, Sonderkündigungsrecht im Kopf behalten
Die Umlagen auf den Strompreis sind in Summe zum Jahreswechsel um 0,154 Cent pro Kilowattstunde (netto, 0,18326 ct/kWh brutto) gefallen. Das bedeutet: Ein im Jahr 2017 vereinbarter Strompreis, darf nicht plötzlich höher sein. Bestenfalls sollte er sinken. Allerdings geben manche Versorger sinkende Kosten nicht unmittelbar weiter, wie sie gestiegene in Rechnung stellen.

Deshalb sollten alle Stromkunden mit eingeschränkter Preisgarantie in diesem Jahr ihre Abrechnung besonders gut prüfen. Wenn Ihnen überhöhte Umlagen in Rechnung gestellt werden, dann widersprechen Sie der Abrechnung und fordern Sie eine Korrektur.
Bei den Rechnungen von Fuxx findet sich der Absatz mit den überholten Zahlen aus 2016 stets auf Seite 2 unten.

Haben Sie in diesem Jahr noch keine Abrechnung erhalten, dann lesen Sie zum Ende des Vertragsjahrs Ihren Stromzähler ab und übermitteln Sie den Wert an den Versorger. Wichtig ist zudem, den Zähler zu Neujahr abzulesen und mitzuteilen. Andernfalls schätzt der Versorger vermutlich Ihren Verbrauch seit Neujahr. Das geht leicht zu Ihren Ungunsten.
Behalten Sie zudem im Hinterkopf: Die Weitergabe erhöhter Umlagen, Abgaben und Steuern auf den Strompreis ist eine Preisänderung. Darüber muss der Versorger frühzeitig aufklären. Meist macht er das vier bis sechs Wochen, bevor der neue Preis gelten soll. Sie müssen diese Veränderung aber nicht hinnehmen. Ihnen steht ein Sonderkündigungsrecht zu. Auf dieses muss der Versorger auch in seinem Informationsschreiben hinweisen. Häufig findet sich ein Satz wie: „Bei Anpassung der Preise können Sie den Vertrag vor Wirksamwerden der Anpassung kündigen.“
Im Oktober 2018 geben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der gesetzlichen Umlagen auf den Strompreis für 2019 bekannt. Im November dieses Jahres ist damit mit den nächsten Serienbriefen zu rechnen, in denen die Versorger über neue Preise aufgrund veränderten Umlagen informieren – sofern eine „eingeschränkte Preisgarantie“ vereinbart ist oder gar keine Garantie mehr gilt.
Ines Rutschmann ist unsere Energie-Expertin und widmet sich allen Fragen, die sich Verbraucher rund um Strom und Heizen stellen. Über den Strommarkt berichtete sie erstmals 2005 für die Leipziger Volkszeitung. Danach war sie für den Deutschlandfunk und das Solarstrom-Magazin Photon tätig. Ines ist Diplom-Ingenieurin (FH) und hat einen Masterabschluss in Energiemanagement.
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Ich habe bis 31.1.2018 Ökostrom von Grünwelt/Stromio bezogen. In der Abrechnung wurde die Senkung der EEG-Umlage ab 1.1.2018 „vergessen“.
Nach meiner Beschwerde wurde der entsprechende Betrag bei der Endabrechnung jetzt nachträglich eingerechnet.
Weder erhielt ich eine Ankündigung der Preiserhöhung der EEG, die automatisch eingepreist wurde, noch eine zur Senkung ab 1.1.2018, die NICHT eingepreist wurde. Dies wird möglicherweise auch bei anderen Anbietern so sein, also sollte man dahingehend seine Rechnungen prüfen.