
Wegen der hohen Energiekosten hat die Ampelkoalition am Donnerstag ein zweites großes Entlastungspaket angekündigt. Es sieht vor allem Hilfen für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen vor. Dazu gehört eine „Energiepreispauschale“ von 300 Euro, ein „Familienzuschuss“ von 100 Euro pro Kind sowie eine weitere Einmalzahlung von 100 Euro pro Person für Empfänger von Sozialleistungen. Außerdem sollen für drei Monate der Benzinpreis gesenkt und ein preiswertes ÖPNV-Ticket eingeführt werden.
Heizen und Autofahren extrem verteuert
Die hohen Energiepreise in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine bringen für viele Haushalte große Härten mit sich. Wenn Du mit Gas heizt, musst Du in diesem Jahr mit rund 600 Euro an Mehrkosten rechnen – bei einer 70-Quadratmeter-Wohnung. Wenn Du im eigenen Haus mit 150 Quadratmetern Fläche wohnst, könnten etwa 1.300 Euro mehr fällig werden. Das ergeben Finanztip-Rechnungen für durchschnittlich gut isolierte Gebäude. Wer mit Fernwärme oder Öl heizt, muss auch mit hohen Aufschlägen rechnen.
Ebenfalls viel teurer geworden ist das Autofahren. Hier kannst Du die hohen Kosten direkt auf Deiner Tankquittung nachvollziehen.
300 Euro extra mit dem Gehalt
Deshalb hat die Ampelkoalition fünf weitere Entlastungen beschlossen: Alle steuerpflichtigen Angestellten sollen pauschal 300 Euro als „Energiepreispauschale“ bekommen – und zwar über ihre Gehaltszahlung. Allerdings müssen darauf Einkommenssteuern gezahlt werden.
Selbstständige sollen ebenfalls entlastet werden. Sie erhalten die 300 Euro, indem ihre Steuer-Vorauszahlung einmalig gemindert wird.
100 Euro Zuschuss pro Kind
Familien sollen einen „Familienzuschuss” bekommen: 100 Euro pro Kind – und zwar von den Familienkassen zusammen mit dem Kindergeld. Da der Zuschuss auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird, profitierst Du nicht davon, falls Deine Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag das Kindergeld übersteigt.
100 Euro + 100 Euro Einmalzahlung zum Hartz-IV
Wer Sozialleistungen empfängt, soll 200 Euro Einmalzahlung bekommen. Damit verdoppelt die Ampel die bereits im ersten Entlastungspaket beschlossene Zahlung.

Benzin 30 Cent günstiger
Die Koalition will außerdem die Steuer auf Treibstoff für drei Monate absenken auf das „europäische Mindestmaß“: Benzin soll dadurch um 30 Cent pro Liter günstiger werden, Diesel um 14 Cent.
Außerdem soll – ebenfalls für drei Monate – ein vom Bund gefördertes Sonderticket im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeboten werden: „9 für 90“. Damit kannst Du 90 Tage lang für 9 Euro pro Monat Bus und Bahn fahren.
Erstes Entlastungspaket noch auf dem Weg
Ende Februar hatte die Ampel ein erstes Entlastungspaket beschlossen: Demnach soll der Grundfreibetrag rückwirkend für dieses Jahr auf 10.347 Euro erhöht werden, die Werbungskostenpauschale auf 1.200 Euro. Die Pendlerpauschale für Fernpendler soll auf 38 Cent pro Kilometer steigen. Und die EEG-Umlage soll zum 1. Juli vollständig abgeschafft werden. Die Umlage sank bereits zum Jahreswechsel deutlich, was auch ein Grund ist, warum die Stromkosten im Vergleich zu anderen Energiepreisen nicht so stark gestiegen sind.
Heizkostenzuschlag schon durch
Vergangene Woche hat der Bundestag bereits den Heizkostenzuschlag für Wohngeld- und Bafög-Empfänger umgesetzt – und den Betrag verdoppelt. Außerdem wurde ein Kinder-Sofortzuschlag von 20 Euro beschlossen: Diesen bekommen zum Beipiel alle, die schon den Kinderzuschlag erhalten. Für Rentner sind keine besonderen Entlastungen vorgesehen, allerdings beträgt dieses Jahr die Rentenerhöhung auch fünf bis sechs Prozent (siehe diesen Beitrag).
Die beiden Entlastungspakete haben jeweils einen Umfang von etwa 15 Milliarden Euro. Es wird vermutlich mindestens bis Juni dauern, bis alle Maßnahmen bei Dir ankommen. Teilweise ist auch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Das 9-Euro-Ticket für den ÖPNV könnte sogar noch später kommen.
Mit ihren Beschlüssen vom Donnerstag will die Ampel nicht nur entlasten, sondern auch die Energiewende beschleunigen. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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7 Kommentare
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Scheinbar erhalten Menschen mit Elterngeldbezug (und sonstigen Zahlungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen) in diesem Jahr doch den Energiebonus.
Aktualisiert ihr den Artikel nochmal? LG
Wir halten Euch über die Entwicklung im Newsletter auf dem Laufenden. Aber dieser Artikel wird nicht mehr aktualisiert.
Liebe Grüße!
Menschen, die von den Transferleistungen leben, haben entweder früher sehr wenig Verdient und dadurch sehr wenig Steuer gezahlt oder gar nicht gearbeitet und nur vom Transferleistungen gelebt. Diese Menschen bekommen jetzt geringe Renten bzw. s.g. Grundsicherung. Im Gegensatz – Menschen die z. B. 46 Jahre ganztags gearbeitet haben, haben mehr verdient und dementsprechend viel Steuergeld gezahlt, bekommen jetzt eine höhere Rente und sie müssen auch jetzt von der Rente Steuer zahlen. Ich finde es richtig, dass diese steuerzahlende Rentner die Hilfen vom Stadt bekommen. Diese Menschen, die ganztags sehr lange berufstätig waren sind jetzt meistens ausgeschöpft und nicht in der Lage s.g. Minijobs (450 € ohne Meldepflicht an Finanzamt) anzunehmen. Im Gegensatz, diese Menschen, die kurz oder nicht schwer gearbeitet habe (deswegen bekommen sie kleinere Rente) sind oft als Minijobber beschäftigt. Sie haben auch zusätzliches Einkommen bis zu 450,00 € über das sie schweigen, weil dieses Geld wird nicht als Einkommen angerechnet. Und nun diese Menschen melden sich jetzt in Medien, wollen immer mehr Geld vom Stadt bekommen und geben dem Stadt die Schuld, dass sie weniger haben. Zum ersten Mal wird das arbeitende Volk, normale Menschen, keine Millionäre, ein bisschen gerecht behandelt.
Leider werden bei den wohlgemeinten Überlegungen zur Energiepauschale die Familien vergessen, wenn die Eltern die gemeinsam Elterngeld beziehen. Nehmen beide Eltern zur Geburt ihres Kindes gemeinsam einen Monat Elternzeit, geht die Familie leer aus. Auch wenn ein Elternteil (oder in einer anderen Konstellation beide Elternteile) im folgenden Monat wieder einer sozialversicherungspflichtig nicht-selbstständigen Arbeit nachgehen und somit voll Steuern zahlen, müssen Familien hier verzichten. Familien mit Kindern hatten anstrengende zwei Jahre hinter sich. Dass sie leer ausgehen, finde ich bedauernswert.
Nicht Steuerpflichtige sollen das Energiegeld bekommen, sondern steuerpflichtig Erwerbstätige.
Die Rentenerhöhung in diesem Jahr entspricht etwa den Schätzungen zur Inflationsrate, die aktuell durch die hohen Energiepreise für 2022 erwartet wird.
Arme Rente, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, sollten die genannten Zuschläge bekommen.
Da das Entlastungspaket bislang nur in groben Zügen beschlossen ist, wird es sicher auf viele Details ankommen. Wir werden dazu weiter berichten.
Hast Du was, bist Du was, hast Du nix, biste Du nix! So ist das leider! Im Prinzip kann die Mogelpackung Bürgergeld auch weiterhin Hartz 4 vom Namen her bleiben, es ändert sich ja nur minimal was. Und ob der schwarze Peter für die SPD nun wie bisher Hartz 4 heißt der künftig Bürgergeld, d as spielt in diesem Fall eh eine Rolle, solange nicht eine zu Gunsten der sozialschwachen entsprechend das Harz 4 reformiert wird!
Rentner die eine hohe Rente haben,müssen Steuern zahlen und bekommen die 300 Euro Energiegeld. Rentner, die eine kleine Rente haben und deshalb keine Steuern zahlen, gehen leer aus. Sie sind sowieso nur eine Belastung für das Sozialsystem. Wenn sie nicht mehr richtig heizen können, frieren sie und sterben schneller. Also bei der nächsten Wahl überlegen , wo wir das Kreuzchen machen, (wenn wir es noch bis dahin schaffen).