Anreichnung von ehrenamtlicher Vergütung

  • Hallo Finanztip Community,


    Ich bin aktuell von meinem Arbeitgeber auf quasi 0% Arbeitszeit gesetzt (Kriesen-TV) aber wir sind nicht in Kurzarbeit.


    Nebentätigkeiten sind bei uns mittlerweile gestattet, allerdings heißt es wie folgt:


    Gem. § 615 S. 2 BGB kann eine Anrechnung auf die monatliche Gehaltszahlung für die Tätigkeit erfolgen, sofern das Gesamteinkommen (Gehaltszahlung "Name der Firma" + Hinzuverdienst) 110 % der üblichen individuellen Gehaltszahlungen übersteigt.


    Ich habe aktuell 3 (kleinere) Nebenjobs. 2 Davon sind auf jeden Fall anrechenbar auf die 110%, einer aber ist eine Ehrenamtliche Tätigkeit, bei der mir auch die Übungsleiterpauschale von 3000 € jährlich zusteht.


    Nur mit den ersten beiden Jobs bleibe ich unter den 110%. Wenn ich aber die ehrenamtliche Vergütung mit einbeziehe, überschreite ich den Betrag schnell. Und es wäre natürlich ärgerlich, wenn mein Gehalt entsprechend gekürzt wird.



    Nun die Frage: Darf mein Arbeitgeber auch die ehrenamtliche Vergütung mit an mein Gehalt anrechnen?

    Leider bekomme ich keine eindeutige Aussage von der HR und habe auch nicht das Gefühl, dass sie sonderlich viel Ahnung davon haben.



    LG


    Manuel