Klage SGK Bank bezgl. falscher Widerrufserklärung

  • Nachdem ich viele Berichte in Ihrer Community bezüglich falscher Widerrufserklärungen bei Ablösung von Immobiliendarlehen aufmerksam verfolge, möchte ich nun auch meine bisherigen Erfahrungen teilen. In meinem Fall liegen 2 Immobliendarlehen aus dem Jahre 2009, abgeschlossen bei der SKG Bank mit einer Laufzeit von 10 Jahren, zugrunde. Diese Darlehen haben wir aufgrund Hausverkauf im Frühjahr 2014 gekündigt. Einen Anschlussfinanzierung benötigten wir nicht. Die abzulösende Vorfälligkeitsentschädigung wurde von der Bank mit ca. 15 T€ berechnet :( .
    Da auch ich schon von den "falschen" Widerrufserklärungen gelesen hatte, habe ich meinen Anwalt (Fachanwalt für Bankenrecht), der auch schon meine Bearbeitungsgebühren von Fahrzeugfinanzierungen zurückforderte, gebeten diese zu prüfen, natürlich :) mit dem Ergebnis, dass diese Belehrungen nicht rechtskonform sind.
    Ich habe nach Absprache mit dem RA entschieden, erst das Haus zu verkaufen und das Darlehen abzulösen und danach die fehlerhafte Widerrufsbelehrung anzufechten. Ob dies im Nachhinein sinnvoll war :| bleibt abzuwarten.
    Nach Hausverkauf und Bezahlung jeglicher Schulden, inkl. Vorfälligkeitsentschädigung wurde durch den RA der Widerruf der Verträge erklärt. Die wochenlangem Schriftverkehr und keiner absehbarer Einigung, wurde nun durch meinen RA Klage eingereicht. Die Terminfestsetzung für einen Gerichtstermin ist auf Anfang Januar 2015 festgelegt worden. Ich hoffe sehr, dass nach monatelangen immer wiederkehrenden Aufschubgebahren der gegnerischen Seite, nunmehr dieser Termin steht.
    Da ich des öfteren von hohen Kosten gelesen habe hier ein paar Infos. Ich habe bisher ca. 3 T € an meinen Anwalt bezahlt sowie 1 T€ allein an Gerichtskosten, damit die Klage überhaupt angenommen wurde. Ich bezahle dies aus meiner eigenen Tasche und werde deshalb diesen Prozess weiterführen, vor allen Dingen, weil die Banken damit rechnen, dass "man" als Normalverbraucher einknickt und die hohen Gebühren abschrecken.


    Noch ein Wort zu den "wenigen" Befürwortern der Bank. Wenn die Banken sich maßvoll "bereichern" würden wollen, dann hätten wahrscheinlich die wenigsten Menschen ein Problem damit gewisse "Gebühren" zu zahlen, doch muss man etwaige Vorfälligkeitsentschädigung in solch utopischen Summen verlangen ? Deswegen gilt für mich "No risk, no fun", wenn es denn nicht so traurig und teuer wäre.


    Vorläufiges Schlusswort:
    1. Vielleicht konnte ich ein bisschen dazu beitragen bestimmte Dinge aus einer anderen Sichtweise zu betrachten. Nicht jeder Fall ist gleich und ein bestimmtes Risiko ist immer dabei.
    2. Ich habe leider bis heute kein Urteil von der SKB Bank gelesen. Die eine außergerichtliche Einigung war ein spezieller Fall. Vielleicht kann hier jemand in diesem Forum von Erfahrungen mit dieser Bank berichten.

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage ist doch immer .... was heißt für Sie utopische Summen?


    Letztendlich sind die Spielregeln zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung geregelt und nicht vergessen, auch den Banken kann bei der vorgezogenen Darlehensrückführung ein wirtschaftlicher Schaden entstehen.


    Aber .... das nur am Rande.

    "Man kann die raffiniertesten Computer der Welt benutzen und Diagramme und Zahlen parat haben, aber am Ende muss man alle Informationen auf einen Nenner bringen, muss einen Zeitplan machen und muss handeln."

    Lee Iacocca, amerik. Topmanager