Guten Tag,
bei meinem zweiten Kind beendete ich die Elternzeit für's erste Kind vorzeitig, damit sich das Mutterschaftsgeld wieder an den 3 Monaten vor der Schutzfrist von Kind 1 bemisst. Damals war ich in Steuerklasse 1, nun bin ich in Steuerklasse 3. Man liest immer wieder, dass die aktuelle Steuerklasse herangezogen wird. Würde mir dann quasi mehr Mutterschaftsgeld als damals bei Kind eins zustehen?
Vielen Dank schonmal!