Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Niederländer, war dort gesetzlich krankenversichert, wohne seit 1997 in Deutschland und bin seitdem in einer gesetzlichen Krankenkasse als freiwilliges Mitglied versichert. Seit voriges Jahr bin ich in Rente. Meine niederländische gesetzliche Rente wird, für die Beitragsberechnung, mit der deutschen gesetzlichen Rente gleichgesetzt. Meine deutsche Frau hat ebenfalls gesetzliche Rente und wurde automatisch Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Ich habe bei meiner Krankenkasse den Freibetrag für Versorgungsbezüge (wie meine Frau die hat) beantragt. Das wurde abgelehnt, da ich kein Pflichtmitglieder bin. Ich empfinde dies als Diskriminierung nach Nationalität.
Auch weiterhin bezahle ich offenbar mehr Beitrag (Kapitaleinkünfte aus Zinsen) als die Pflichtmitglieder.
Meine Frage: Gibt es als Ausländer (in der EU) eine Chance um Pflichtversichert zu werden? Falls ja, erfülle ich dazu die Voraussetzungen? Es gibt bestimmt andere Leute in derselben Situation ...
Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen.
M.f.G.,
Wouter Südkamp