Liebes Finanztip-Forum,
in unserem mittelständischen Unternehmen haben wir mehrere Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge, zu denen jedoch der Arbeitgeber nichts zugibt. Die Gehälter liegen im Bereich von 60.000 bis 90.000 EUR und es werden aktuell 284 EUR steuer- und sozialversicherungsfrei aus dem Bruttogehalt eingezahlt. Aktuell konnte ich von der Personalabteilung und dem Versorgungswerk kein abschließendes Feedback bekommen.
- Muss bei allen drei Verträgen der Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2022 jeweils 15 Prozent Zuschuss zahlen oder gibt es irgendwelche Hintertürchen, z. B. dass alle über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung von 58.050 EUR liegen?
- Spielt die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von 85.200 EUR eine Rolle?
- Macht eine private oder eine gesetzliche Krankenversicherung einen Unterschied?
MA 1: 60.000 EUR, gesetzlich krankenversichert
MA 2: 70.000 EUR, privatversichert
MA 3: 90.000 EUR, gesetzlich krankenversichert
Allen einen guten Wochenstart