oder anders formuliert ... überraschend sinnfreie Alternative zu einer klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Targobank hat neue Bedingungen eingeführt, welche gegenüber den älteren Bedingungswerken Überraschungen aufweisen. Bisher galt der Verlust der einer definierten Grundfähigkeit als Leistungsauslöser aus. Dies wurde geändert.
Quelle: Risiko & Vorsorge, Ausgabe 1-2015; Autor Stephan Witte (Artikel wurde von mir umformuliert)
http://www.risikoundvorsorge.de/In den Versicherungsbedingungen des Existenzschutz Komfort der Targobank ist unter §1 "Was ist versichert" in (1) folgender Satz enthalten:
"Eintritt von verminderter Erwerbsfähigkeit infolge des Verlusts einer Grundfähigkeit oder bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit"
Sieht man sich diesen Wortlauf genauer an, so muss die versicherte Person nunmehr gleich mehrere Anforderungen erfüllen,
- Verlust einer definierten Grundfähigkeit
- als Folge von (1) kommt es zu einer verminderten Erwerbsfähigkeit im Sinne der Bedingungen
- es darf nicht mehr als eine Grundfähigkeit zugleich verloren und zu (2) geführt haben.
Beispiel:
Hat die versicherte Person einen schweren Unfall und sitzt fortan im Rollstuhl, so kann er als Maurer oder Programmierer kaum die Voraussetzungen für einen Leistungsfall erfüllen, während alle anderen am Markt erhältlichen Versicherungen wegen des Verlustes der Grundfähigkeiten "Gehen" oder "Stehen" zahlen müssten.
Die verminderte Erwerbsfähigkeit ist in den Bedingungen der Versicherungen wie folgt folgt definiert:
(2.1) Verminderte Erwerbsfähigkeit
a) Verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Als Erwerbstätigkeit gilt dabei jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist, wobei es auf die Höhe der Einkünfte nicht ankommt. Die Verhältnisse am Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, und der bisher ausgeübte Beruf der versicherten Person werden
bei der Feststellung der Erwerbsfähigkeit nicht berücksichtigt.
Wichtiger Hinweis: Die vorstehende Definition für die verminderte Erwerbsfähigkeit entspricht der des § 43 SGB VI (Stand 30.04.2013). Bitte beachten Sie, dass Änderungen des Gesetzes zu keiner Leistungsänderung für unser Leistungsversprechen im Rahmen dieser Bedingungen führen.
Dies ist in der Praxis nichts anderes als eine Schlechterstellung des Kunden bzw. der versicherten Person. Durch diese Formulierung ist eine sinnhaftigkeit und der Zweck einer Funktionsinvaliditätsversicherung nicht erfüllt.
Somit dürfte auch die Werbung auf der Internet-Seite und den eingängigen Internet-Seiten (Das Investment, etc.) sehr irreführend sein. Immerhin heißt es dort: "Der Existenzschutz Komfort ist die günstige Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung" und "für alle Berufsgruppen geeignet."
Fazit:
Diese Art der Versicherung ist weder eine Alternative zu einer starken Funktionsinvaliditäts-, Erwerbsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsversicherung, ganz zu schweigen von einer "klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung".
Weitere Stolperfallen:
- Höchstrente ist auf EUR 2.000 pro Monat inklusive aller nicht garantierter Überschüsse und Anrechnung etwaiger anderweitiger Absicherungen gegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitt beschränkt ist.
- Hausfrauen, Hausmänner und andere Personen ohne Einkommen lassen sich nicht versichern
- Eine Dynamisierung ist bedingungsgemäß nicht vorgesehen.
- Der bedingungsseitige Anspruch auf Nachversicherung erweist sich als praxisuntauglich. In §19 der Bedingungen ist auf höchstens EUR 1.500 pro Monat einschließlich der Bonusrente beschränkt. Die Nachversicherung darf 20% der bei Vertragsbeginn vereinbarten Rentenhöhe nicht übersteigen. Sprich wer bereits bei Rentenbeginn eine Höhe von EUR 1.250 vereinbart hat, kann mit dieser Nachversicherung nichts mehr anfangen.