1) Ist es ratsam, einen Ombudsmann vorweg einzuschalten bzw. gehört das zur korrekten Widerspruchsfolge? Ich denke mir nämlich, dass diese Leute nicht unbedingt UNBEFANGEN und NEUTRAL an die Sache herangehen. So nach dem Motto: Wessen Brot ist fress', dessen Lied ich sing!
Zum Thema Ombudsmann siehe meinen Beitrag vom 8.8.15 und eagle_eyes Antwort darauf:
BHW kündigt nicht vollen Bausparvertrag - rechtens? - Seite 12 - Baufinanzierung - Finanztip Community