Ich bin mir nicht sicher, ob wn25421pbg wegen der Fettschreibung von überwiesen nicht danach gefragt hat, ob es hier Fälle gibt, in denen das Bausparguthaben (mit oder ohne Bonuszinsen) gegen den Willen des Bausparers auf ein Konto überwiesen wurde anstelle der Übersendung eines Verrechnungsschecks.
Die Summe meiner beiden Verrechnungsschecks (Summe über 10.000) beinhaltete auch die Bonuszinsen.
Es wäre ja auch noch schöner, wenn die Hinzurechnung der Bonuszinsen zunächst zur Kündigung führt und diese dann verweigert werden, weil der Kunde die Zuteilung nicht mehr 'annehmen' und er auch nicht mehr auf ein 'Darlehen verzichten' könne.
Dieses Szenario hatte ich in meinem allerersten Beitrag hier im Forum schon an die Wand gemalt, um die Absurdität der Kündigung nach Hinzurechnung der Bonuszinsen und der noch abenteuerlicheren Behauptung ein Jahr vorher, die Bonuszinsen würden über Nacht entfallen, wenn mit Einzahlungen, Basiszinsen oder Bausparprämien die Baussparsumme überschritten ware, weil wegen fehlendem Darlehensanspruch kein Verzicht mehr 'ausgesprochen' werden könne.
Da rief doch letzte Woche der BHW-Berater des hiesigen ServiceCenters an, um -hauptsächlich- die nützliche (für wen?) Verwendung der Guthaben meines und der zugeteilten Bausparverträge meiner Kinder mit mir zu besprechen.
Auch er vertrat die Ansicht, dass die Bonuszinsen je nach Vertrag leicht verloren gehen könnten und dass man deshalb vorbeugend beraten werden müsse.
Am Ende meiner nicht gespielten Empörung und meiner Betrugsversuchsvorwürfe gab er zu, dass er mir keine besser Vorschläge zur Verwendung der Bausparguthaben machen könne als mein Vorschlag, nichts zu tun.
berghaus 19.12.16