Hallo zusammen,
in 2019 habe ich an 60 Tagen Teilzeit in der Schweiz bei einem Schweizer Arbeitgeber A gearbeitet.
Ich wohne in Deutschland und mein Hauptarbeitgeber ist in Deutschland.
Für die Teilzeittätigkeit bei A bin ich von Deutschland in die Schweiz gependelt und am selben Tag zurückgefahren.
Der Einsatz dauerte jeweils länger als 8 Stunden.
Kann ich hierfür Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland geltend machen?
Vielen Dank!

Mehraufwendungen für Verpflegung im Ausland
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