Kontoführungsgebühren seit 2018 zurück fordern, auch wenn man diese bei der Steuer geltend gemacht hat?

  • Hallo zusammen,


    ich würde gerne wissen, wie das ist, wenn man seine Kontoführungsgebühren bei der Steuer mit angegeben hat.

    Sollte ich mir die Kosten bei meiner Bank dann trozden zurück fordern? Ich weiss ja nicht, ob sich das dann rechnet, weil man es ja dann bestimmt dem Finanzamt nachmelden muss... Wird dann bestimt auf +/- Null hinaus laufen oder?


    Danke für eure Hilfe.

  • Hallo.


    Angenommen es würde bei +/- Null herauskommen, wem gönnt man das Geld mehr, der Allgemeinheit oder der Bank.


    Zudem kommt es nicht bei +/- Null heraus. Die Kontoführungsgebühren senken das zu versteuernde Einkommen. Somit erspart einem 1 Euro Gebühr maximal 42 Cent an Steuern. Da bleibt also eine Differenz.