Vertrag ist Vertrag. Ich hätte keine Bedenken, die Kontogebühr zu fordern.
Danke dir für die Rückmeldung! Ich werde es jetzt mal versuchen...
Vertrag ist Vertrag. Ich hätte keine Bedenken, die Kontogebühr zu fordern.
Danke dir für die Rückmeldung! Ich werde es jetzt mal versuchen...
Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Einfordern oder lassen?
Merci euch und Grüße
Ich rate auch zu Rückforderung. Auf Anraten von Finanztest (oder war's die Verbraucherzentrale?) hatte ich bei meinem Schreiben am Ende einen Zusatz, der besagte, dass sie den Widerspruch nicht als Anlass zur Kündigung nehmen dürfen.
Wenn Dein Vertrag noch jung ist, würde ich an Deiner Stelle aber mal überlegen, ob ich ganz zurücktrete (vorher aber mal in den AGBs lesen). Tenhagen hat neulich mal auf Spiegel oder in der SZ einen Artikel über Bausparverträge geschrieben. Wenn man den gelesen hat, will man nie wieder einen abschließen.
Bei Wüstenrot kann man die Rückforderung auch online machen:
Kontoführungsgebühr | Wüstenrot (wuestenrot.de)
Besonders sinnvoll: Für die Rückforderung von 4 Jahresgebühren muss man das Formular viermal komplett ausfüllen! Das nennt sich Beschäftigungstherapie.
Die Tatsache, dass das Urteil beim BGH abrufbar ist, haben die auch noch nicht mitbekommen.
Parallel die Schlichtungsstelle anschreiben macht natürlich trotzdem Sinn, da kurz vor Jahresende hier kein Hinweis ist, dass die auf Verjährung verzichten wollen.
Vielleicht in diesem Zusammenhang interessant:
Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale meinen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8 September 2022 (ECLI:EU:C:2022:646), dass alle Rückforderungen aus der Ansparphase insgesamt noch nicht verjährt sind:
https://www.verbraucherzentral…gebuehren-zurueck-10855#4
https://www.test.de/Bausparen-…hrenerstattung-5424670-0/ -> "Bisher noch keine Verjährung"
Stiftung Warentest hat ihren Musterbrief entsprechend erweitert. Der Musterbrief der Verbraucherzentrale bezieht sich nicht ausdrücklich auf dieses Urteil.
PS: Finanztip nennt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10 Juni 2022 (ECLI:EU:C:2021:470) und eine mögliche 10-jährige Verjährungsfrist.
Ich würde beides machen: Die Gebühren ohne zeitliche Begrenzung zurückfordern, mich aber auch um die Hemmung der Verjährung bemühen. Sicher ist sicher...
Alles anzeigenVielleicht in diesem Zusammenhang interessant:
Stiftung Warentest und die Verbraucherzentrale meinen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 8 September 2022 (ECLI:EU:C:2022:646), dass alle Rückforderungen aus der Ansparphase insgesamt noch nicht verjährt sind:
https://www.verbraucherzentral…gebuehren-zurueck-10855#4
https://www.test.de/Bausparen-…hrenerstattung-5424670-0/ -> "Bisher noch keine Verjährung"
Stiftung Warentest hat ihren Musterbrief entsprechend erweitert. Der Musterbrief der Verbraucherzentrale bezieht sich nicht ausdrücklich auf dieses Urteil.
PS: Finanztip nennt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10 Juni 2022 (ECLI:EU:C:2021:470) und eine mögliche 10-jährige Verjährungsfrist.
Ich würde beides machen: Die Gebühren ohne zeitliche Begrenzung zurückfordern, mich aber auch um die Hemmung der Verjährung bemühen. Sicher ist sicher...
Hm, interessant.
Bei Wüstenrot kann man die Rückforderung auch online machen:
Danke für das Formular. Ich probiere es mal darüber und berichte gerne bei Bedarf (nach Absenden des Formulars erhält man zumindest mal eine E-Mailbestätigung)
Die BHW hat, trotz Urteil, die Gebühren zum 01.01. wieder Eingezogen.
Ich hätte erwartet das sie das, zumindest bis zur Internen Klärung des weiteren Vorgehen, aussetzen würden.
Das führt doch am Ende nur zu noch mehr Bürokratie.
Danke für das Formular.
Wobei sich das Formular unter diesem Link letzte Woche geändert hat.
Vorher stand dort sinngemäß: Beantrage mal und wir schauen später, Urteil läge noch nicht vor.
Jetzt steht dort: Ja, wir erstatten für 3 bzw. 4 Jahre; davor aber nicht, da verjährt.
Neu ist auch, dass man Zinsen verlangen kann und bei laufenden Verträgen nur auf das Vertragskonto erstattet wird, nicht auf das Girokonto mehr. Und es reicht jetzt 1 Antrag je Vertrag statt getrennte Anträge für jedes Jahr!
Parallel die Schlichtungsstelle anschreiben macht natürlich trotzdem Sinn, da kurz vor Jahresende hier kein Hinweis ist, dass die auf Verjährung verzichten wollen.
Meine Erfahrungen mit Wüstenrot wie auch der Schlichtungsstelle des Bausparkassenverbandes sind durch die Bank negativ. Mein Eindruck ist, dass man diesen Herrschaften nur mit einer Sammelklage beikommen kann. Wer so denkt wie ich und Zeit und Energie hat, das zu organisieren - ich wäre dabei.
Im Onlinebanking der Alten Leipziger BSK sehe ich daß im Gegensatz zum letzten Jahr auf die Belastung der 15€ Kontogebühr zum 1.1.2023 verzichtet wurde.
Bei Wüstenrot kann man die Rückforderung auch online machen:
Hornie Wie genau bist du auf diese Webseite aufmerksam geworden? Wie hast du diese gefunden?
Hornie Wie genau bist du auf diese Webseite aufmerksam geworden? Wie hast du diese gefunden?
Ich habe für eine Nichte zunächst ihren Berater gefragt, wie DesertRed mit dem Urteil umgeht. Antwort: Betrifft uns nicht.
Darauf hin habe ich den Standard-Brief von Finanztip (parallel Schlichtungsstelle) aufgesetzt. Direkt nach Eingang hat mir dieser Berater diesen Link geschickt.
Die BHW hat, trotz Urteil, die Gebühren zum 01.01. wieder Eingezogen.
Ich hätte erwartet das sie das, zumindest bis zur Internen Klärung des weiteren Vorgehen, aussetzen würden.
Das führt doch am Ende nur zu noch mehr Bürokratie.
Die LBS Nord auch und das Urteil scheint die nicht weiter zu interessieren.
Die LBS Ost hat einen Informationsbrief raus geschickt, mit dem Inhalt: Wir brauchen noch Zeit….. typische Auslegung der Spaßkatzen…..
Hi,
ich habe drei Bausparverträge bei der LBS Hessen-Thüringen. Zu allen drei Verträgen bekam ich auf meine Gebührenrückforderung zunächst ein Schreiben, man wolle die schriftliche Urteilsbegründung des BGH abwarten. Daraufhin habe ich geschrieben, dass ich eine Frist bis Mitte Dezember setze und dann den Ombudsmann einschalte. Habe ich auch gemacht. Inzwischen (22.12.22) kam zu einem der Verträge ein Schreiben, dass man mir die Gebühren ab 2019 aus Kulanz erstatten werde und zu den beiden anderen Verträgen kam eine Absage, man halte die Gebühren für rechtswirksam (03.01.23). Jetzt weiss ich nicht, ob ich den Ombudsmann abwarten soll oder direkt nochmal protestiere?
Na so eilig wird's doch nicht sein. Also einfach ruhig das Ombudsverfahren abwarten, das spart Nerven.
Aber trotzdem interessante Reaktion. Wodurch unterscheiden sich die Verträge? Riester dabei?
Danke für den Rat! Es ist kein Riester dabei, die Verträge sind unterschiedlich alt und haben dementsprechend verschiedene Tarifbezeichnungen. In zwei davon heisst es Jahresentgelt, in einem Kontogebühr, diese Kontogebühr wird aus Kulanz erstattet, die Jahresentgelte wurden abgelehnt.
Wobei sich das Formular unter diesem Link letzte Woche geändert hat.
Habe das jetzt mal bei meinem Vertrag ausprobiert und werde Bericht erstatten.
Im Onlinebanking der Alten Leipziger BSK sehe ich daß im Gegensatz zum letzten Jahr auf die Belastung der 15€ Kontogebühr zum 1.1.2023 verzichtet wurde.
Dito. Bei mir handelt es sich um einen Neuvertrag aus 2022.
Ach, hier gibts ja mehrere Threads zu dem Thema... in meinem Fall ists die Schwäbisch Hall, die erst gezickt hat und nun, nachdem ich mich an die Schlichtungsstelle gewendet hatte, nach Prüfung des schriftlichen Urteils sagt: "Haste Rechte, Geld gibts zurück".
Siehe hier: RE: Bearbeitungsgebühr Bausparer zurückgefordert -> Widerspruch Schwäbisch-Hall