Unzulässige Gebühren bei Bausparverträgen

  • Sehr geehrtes Forumteam,


    ich hatte vor einiger Zeit schon einmal Ihren Artikel über die Unzulässigkeit von Servicepauschalen gelesen. Ich hatte daraufhin die Wüstenrot Bausparkasse mit Ihrem Mustertext angeschrieben und die seit 2018 erhobenen Gebühren zurückgefordert. Die Wüstenrot hat mir geantwortet, sie erhebe keine Service-Pauschale sondern eine Kontoführungsgebühr und behauptet, dies sei durch die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gedeckt. Ich habe mir die jährlichen Kontoauszüge genau angesehen: Dort steht in der Tat jedes Jahr der Posten "Kontoführungsgebühr: 9,20 Euro".


    Hat die Wüstenrot damit Recht oder ist auch diese Gebühr für unrechtmäßig erklärt worden?


    Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße

  • Ich habe die gleiche Frage zu zwei Verträgen bei der LBS: einer letztes Jahr durch Auszahlung geschlossen, der andere weiterhin in der Ansparphase.

  • Hallo, bei mir ginge es um die Wüstenrot (15 Euro Kontogebühr/en) und um die Alte Leipziger (ebenfalls 15 Euro Kontogebühr/en).

    Die Verfasserin des Beitrages:

    https://www.finanztip.de/bausp…=Mailjet&utm_medium=email

    (Frau Weber) habe ich bereits vor einer Woche angeschrieben und um Klärung meiner Verständnisfrage gebeten:


    Eine Verständnisfrage hierzu hätte ich.

    Fällt die Konto(führungs)gebühr auch explizit zu den unzulässigen Gebühren?


    Leider habe ich bisher noch keine Antwort darauf bekommen.

  • Hallo,


    auch ich habe eine Frage zum Thema:

    Ich habe/ hatte zwei Bausparverträge bei der LBS. Beim ersten wurde eine Servicegebühr verlangt, die ich nach Rückforderung auch zurück erhalten habe. Der Vertrag ist bereits beendet.

    Der zweite Vertrag befindet sich in der Ansparphase. Statt Servicegebühr verlangt die LBS dort ein Jahresentgelt. Die Rückzahlung dessen wird mir verweigert mit dem Hinweis, dieses sei gem. BGH-Urteil v. 07.12.2010 (XI ZR 3/10) zulässiger Preisbestandteil des Vertrags.


    Ich finde, das ist der gleiche alte Wein in neuen Schläuchen!

    Ist das rechtmäßig?

  • Die Wüstenrot-Bausparkasse hat die Erstattung abgelehnt. In einem zweiseitigem Brief wird mir auf fachchinesisch erklärt, dass ich am Anfang des Vertrages der Gebühr zugestimmt hätte und sie auf keinen Fall erstattet werden würde.


    Bringt der Gang zum Ombudsmann etwas? Oder gibt es speziell zur Wüstenrot schon eine Nachricht/Entscheidung?

  • So hat Debeka auch argumentiert.

    Gehe den Weg über den Ombudsmann, mindestens zur Hemmung der Verjährungseinrede.

    Bei mir hat die Debeka auch auf die Verjährung hingewiesen und die Servicepauschale vor 2018 nicht erstattet. Zinsen wurden ebenfalls nicht gezahlt. Halte uns mal hier auf dem Laufenden. Das Ergebnis wäre für mich interessant!

  • Wie kann man sein "Begehren" gegenüber dem Ombudsmann schriftlich ausdrücken?

    Sorry, ich bin da nicht so gut in diesen Sachen. Gibt es Vordrucke, oder würde mir bitte jemand, gerne per PN, weiterhelfen. Vielen Dank.

  • Ich hab nun auch ein Antwort der LBS Bayern bekommen. Ich habe das Musterschreiben verwendet.

    Sie verweisen auf das Urteil vom 7.12.2010 zur Abschlussgebühr (XI ZR 3/10) vom BGH.


    "

    Das Jahresentgelt ist jedoch ein Preisbestandteil für unsere angebotenen Tarife und stellt eine zulässige sogenannte Preishauptabrede für den Bausparvertrag dar.


    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 7.12.2010 zur Abschlussgebühr (XI ZR 3/10) bei Bausparkassen betont, dass er die Vereinbarung von Gesamtentgelten, die auch in einzelnen Teilbeträgen erhoben werden können, für zulässig hält (XI ZR 3/10, Rn. 31). Unsere Tarife wurden so kalkuliert und konzipiert, dass sich das Gesamtentgelt für den Vertrag aus zwei Teilentgelten (1. Teil: Entgelt bei Vertragsabschluss, sog. Abschlussgebühr, 2. Teil: Jahresentgelt) zusammensetzt. Das Jahresentgelt ist deshalb keine Gebühr, die z. B. im Zusammenhang mit einem erbrachten Service bei der LBS erhoben wird.

    Sie wurden außerdem vor Abschluss der Verträge an mehreren Stellen deutlich und transparent auf die Belastung und die Höhe des Jahresentgeltes hingewiesen (unter anderem im Abschlussantragsformular).

    Das in unseren Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge geregelte Jahresentgelt ist somit ein zulässiger Preis(-bestandteil) des Bausparvertrages. Vor diesem Hintergrund werden Sie sicher verstehen, dass wir das Jahresentgelt nicht erstatten. Auch werden wir dieses künftig Ihren Bausparverträgen während der Sparphase weiter in Rechnung stellen.

    Darüber hinaus sind im Rahmen von Altersvorsorgeverträgen nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) gemäß §2a Satz 1Nr. 1AltZertG bei sogenannten „Riester-Verträgen“ wie dem o.g. Bausparvertrag sowohl Abschluss- und Vertriebskosten als auch Verwaltungskosten gesetzlich ausdrücklich zulässige Kosten. "


    Dann bleibt wohl nur der Weg über den Ombudsmann?

  • Hey Zusammen,

    ich bin auch gerade dabei die Gebühren bei der Wüstenrot zurückzufordern.

    Hab wohl auch den gleichen 2-Seitigen Standardbrief wie thomytiger und Silvia_ bekommen. Hat hier schon jemand mit der Schlichtungsstelle (Ombudsmann) Kontakt aufgenommen und da Erfahrungen? Bei mir sind knapp 3 Wochen ohne Rückmeldung von der Schlichtungsstelle vergangen :sleeping:

    Viele Grüße.

  • Hey Zusammen,

    ich bin auch gerade dabei die Gebühren bei der Wüstenrot zurückzufordern.

    Hab wohl auch den gleichen 2-Seitigen Standardbrief wie thomytiger und Silvia_ bekommen. Hat hier schon jemand mit der Schlichtungsstelle (Ombudsmann) Kontakt aufgenommen und da Erfahrungen? Bei mir sind knapp 3 Wochen ohne Rückmeldung von der Schlichtungsstelle vergangen :sleeping:

    Viele Grüße.

    Hallo

    ...bei mir dürfte es die gleiche Zeit gewesen sein. Mehr als eine Eingangsbestätigung kam bei mir bisher auch nicht an.

    Viele Grüße aus Bayern

  • Hallo,


    also, ich habe nach einiger Zeit nachgehakt und danach Post bekommen mit der Aufforderung, weitere Unterlagen (u.a. die damals gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nachzureichen. Dort stand dann auch der Hinweis, dass man der Bausparkasse satzungsgemäß 4 Wochen für eine Antwort gewährt. Im übrigen gilt "don't call us, we call you", im Sinne, dass sie sich selber melden, wenn es Neues gibt.


    Im Vergleich mit der Schlichtungsstelle der Volksbanken, wo ich wegen einer anderen Sache mal was eingereicht habe, kommen sie mir bisher nicht überaus freundlich vor. Werde berichten, wenn es Neues gibt ....

  • Die Einleitung des Ombudsmann verfahren sollte die Verjährung immer hemmen, steht in dessen Satzung bzw. FAQ.

    Verfahrensnebenziel sollte sein auch die Verjährung nach einem nicht erfolgreichen Ombudsverfahren zu hemmen. Ins Begehren einfach mit aufnehmen.

  • Hallo,


    also, ich habe nach einiger Zeit nachgehakt und danach Post bekommen mit der Aufforderung, weitere Unterlagen (u.a. die damals gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nachzureichen. Dort stand dann auch der Hinweis, dass man der Bausparkasse satzungsgemäß 4 Wochen für eine Antwort gewährt. Im übrigen gilt "don't call us, we call you", im Sinne, dass sie sich selber melden, wenn es Neues gibt.


    Im Vergleich mit der Schlichtungsstelle der Volksbanken, wo ich wegen einer anderen Sache mal was eingereicht habe, kommen sie mir bisher nicht überaus freundlich vor. Werde berichten, wenn es Neues gibt ....

    Genau der gleiche Brief(inhalt) kam bei mir gestern an. Hab aber nicht angerufen, oder geschrieben. Vermutlich wird das das "normale" Procedere sein....