Sehr geehrtes Forumteam,
ich hatte vor einiger Zeit schon einmal Ihren Artikel über die Unzulässigkeit von Servicepauschalen gelesen. Ich hatte daraufhin die Wüstenrot Bausparkasse mit Ihrem Mustertext angeschrieben und die seit 2018 erhobenen Gebühren zurückgefordert. Die Wüstenrot hat mir geantwortet, sie erhebe keine Service-Pauschale sondern eine Kontoführungsgebühr und behauptet, dies sei durch die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge gedeckt. Ich habe mir die jährlichen Kontoauszüge genau angesehen: Dort steht in der Tat jedes Jahr der Posten "Kontoführungsgebühr: 9,20 Euro".
Hat die Wüstenrot damit Recht oder ist auch diese Gebühr für unrechtmäßig erklärt worden?
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße