Hallo beisammen,
Ich habe mit meinem Mieter einen Formular-Einheitsmietvertrag im August 2017 mit Mietbeginn 1.12.2017 mit folgender Regelung abgeschlossen:
"Es wird eine Indexmiete vereinbart. Ändert sich der vom Statistischen Bundesamt ermittelte Verbraucherpreisindex für Deutschland (VPI) mit der Basis bei Beginn des Mietverhältnisses gegenüber dem Indexstand bei Vertragsbeginn oder der letzten Mietanpassung um mehr als 10% nach oben oder unten, so kann jede Partei in Text- oder Schriftform geltend machen, dass sich die Grundmiete gemäß § 3.1 im gleichen prozentualen Verhältnis erhöht oder ermäßigt."
Meine Frage:
Ist es richtig, dass ich eine Erhöhung geltend machen kann, sobald der Indexstand nach dem Verbraucherpreisindex 2015 = 100 auf 112,9 angestiegen ist. Basis ist dabei der Indexstand von Dezember 2017 mit 102,6. (102,6 x 10% = 112,9).
Vielen Dank für die Antwort(en)!