Hallo!
Als DEP-Geschädigter Gaskunde (siehe hier: Gas: Deutsche Energiepool GmBH, KWh Preis gering, Grundpreis hoch?) war ich gezwungen, Ende September einen neuen Gas-Liefervertrag abzuschließen. Diesmal mit Voltera. Mit 12 Monaten Vertragslaufzeit und 12 Monaten Preisgarantie. Schon 3 Wochen nach Vertragsabschluss flattert mir nun ein Brief ins Haus, in dem mir eine Erhöhung des Arbeitspreises um 50% zum 1.12.21 angekündigt wird. Mit Hinweis auf ein Sonderkündigungsrecht. Von Preisgarantie kein Wort mehr. Wenn ich nun in die AGB schaue, nimmt sich das Unternehmen dort tatsächlich Preisanpassungen nach Belieben heraus. Egal ob sich Steuern, Abgaben, Umlagen, Entgelte oder Bezugspreise ändern, in jedem Falle darf das Unternehmen die Endkunden-Preise ändern. Was hat das dann bitte noch mit einer Preisgarantie zu tun?
Gibt es andere, die gerade das selbe erleben? Kann ein Unternehmen mit einer Preisgarantie werben und dann einfach nach Belieben die Preise erhöhen? Wälzt das Unternehmen hier einfach jegliches, unternehmerisches Risiko auf den Kunden ab? Was sagt ihr dazu?
Gruß, Volker