Santander Rückzahlung Bearbeitungsgebühr fehlende Zinsen

  • Hallo zusammen,


    falls es schon einen Beitrag dazu gibt, entschuldigt bitte, ich habe leider nichts gefunden.


    Es geht um einen Kredit bei der Santander, wo ich die Bearbeitungsgebühren zwar schon zurück bekommen habe, aber leider ohne Zinsen. Am 16.12.14 habe ich nochmal per Einschreiben auf die fehlenden Zinsen verwiesen, aber bisher noch keine Antwort.


    Ich würde jetzt gerne nochmal die Santander auffordern, mir die Zinsen zurück zu bezahlen. Gibt es hier schon jemanden, der erfolgreich die Zinsen bekommen hat, oder sollte ich einen Anwalt einschalten? Wie könnte ich ein weiteres Schreiben formulieren? Ich bin da leider nicht so geschickt und hoffe, jemand wird mir helfen.


    Vielen Dank im Voraus.


    Viele Grüße
    nuaber

  • Die stellen sich tot. Bei mir auch, BG sind auf den offenen Kredit verrechnet, dann habe ich in einem Schreiben die Zinsen eingefordert und auf darum gebeten, dass die BG doch vielleicht überwiesen werden kann. Antwort kam, die BG wird verrechnet, kein Wort von den Zinsen. Erneutes Schreiben auf dem Postweg und in regelmäßigen Abständen, etwa 4-5 Tage an alle bekannten Email-Adressen, aber weiterhin schweigt die Santander dazu

  • hallo,
    mein santander kredit ist vom 22.02.2011 mit einer laufzeit von 8 jahren. bearbeitungsgebühren sind 576,49 euro. die gebühren werden mit der monatlichen rate verrechnet. leider habe ich jetzt erst alles bissel aufgeschnappt, dass man gebühren zurückfordern kann. wie ist das jetzt mit der frist ? sind jetzt nur die gebühren von 2011 futsch oder bekomm ich gar nichts mehr zurück ?

  • @freaky00


    Die Gebühren von 2011 oder früher sind tatsächlich "futsch" - außer die Bank hat eine Kulanzregelung zugesichert. Aber das ist in den wenigsten Fällen so.


    Gebühren, die 2012 oder später gezahlt wurden, sind noch rückforderbar. Es zählt als Anhaltspunkt immer der Zahlzeitpunkt, also wann die Gebühren von Dir bezahlt wurden.

  • ok das wären bei mir ja nur wenige monate. damit könnte ich leben.


    aber nun habe ich das gefunden:
    "War die Gebühr dagegen nicht Bestandteil des Darlehensnennbetrags und
    musste der Darlehensnehmer sie zusätzlich entrichten, zahlt er die
    Gebühr anteilig mit jeder Rate und nicht vorab. Das kann für die
    Verträge aus dem Jahr 2004 interessant sein, bei denen die erste Rate
    zwar schon vor mehr als zehn Jahren geleistet wurde, aber weitere Raten
    jeweils mit einem Anteil Bearbeitungsgebühr später. In solchen Fällen
    ist die Rückforderung noch nicht verjährt. Die Verjährung beginnt in
    diesen Fällen erst mit Zahlung der letzten Rate am Laufzeitende. Der
    Verbraucher hat dann auch Anspruch auf Neuberechnung des Darlehens. "


    das heisst doch, dass die verjährung in meinem fall erst 2019 mit zahlung der letzten rate eintritt oder ?
    überall im internet findet man die aussage, dass alle ansprüche aus im jahr 2011 abgeschlossenen verträge verjährt sind. das stimmt doch so pauschal gar nicht. man muss doch erstmal differenzieren, ob die gebühr bestandteil des darlehen-nennbetrages ist oder nicht. in den meisten fällen wird sie doch in die raten mit einberechnet und damit greift die verjährung doch erst mit der schlussrate.
    weiteres problem wird dann sein, dass die bank sagt, die gebühr wird mit den ersten raten vollständig gezahlt, was natürlich keiner beweisen kann.

  • Dankeschön Franziska.


    @freaky00, mein Kredit ist von 2010 und er läuft noch 3,5 Jahre. Ich habe ca. 735€ an Bearbeitungsgebühren zurück bekommen, allerdings wie gesagt ohne die Zinsen. Ich hatte im Oktober 2014 ein Schreiben von der Santander bekommen, das ich keinen Anspruch auf die Rückzahlung der BG hätte, daraufhin habe ich einen Anwalt kontaktiert, um mich einer Sammelklage anzuschließen. 2 Wochen später habe ich wieder einen Brief von der Santander bekommen, das sie jetzt doch bezahlen, aber ich sollte etwas Geduld haben. Ein paar Wochen später war das Geld dann auf meinem Konto.

  • ok also haben sie die kompletten BG ihres Kredites wieder ?
    war die reaktion der santander aufgrund der sammelklage ? was haben die für die 1. ablehung für einen grund angegeben ?

  • also ich habe jetzt nochmal meinen kreditvertrag komplett durchgelesen. es steht eindeutig drin, dass die bearbeitungsgebühren "mitfinanziert werden und mit den vorgenannten raten zurückgeführt" werden. heisst für mich, dass sie über die 96 monate laufzeit beginnend mit der 1. rate am 1.4.2011 anteilig gleichmässig beglichen werden.
    also zusammenfassend stellt sich für mich nur noch folgende frage:
    bekomme ich die anteiligen raten von april-dezember 2011 auch noch erstattet bzw. im tilgungsplan verrechnet oder erst alles ab januar 2012 ? entscheidend ist die 3 jährige verjährungsfrist, die in meinem fall anteilig berechnet werden muss, weil die bearbeitungsgebühren anteilig gezahlt werden. ich brauche jetzt nur noch die richterliche entscheidung, aus der genau hervorgeht, wann die verjährungsfrist beginnt. erst nach ende der schlussrate oder schon ab beginn der 1. rate ? ich habe im internet beide aussagen gefunden. naja wegen den paar monaten würde ich jetzt auch keinen grossen aufstand machen.
    wichtig für mich wäre noch ein für meinen fall passendes musterscheiben. darin muss irgenwie formuliert sein, dass ich die bearbeitungsgebühren nicht erstattet bekomme, sondern dass sie im neuen tilgungsplan gegengerechnet werden. das soll aber auch für die zukünftig noch zu zahlenden anteiligen bearbeitungsgebühren gelten. denn die will ich jetzt nicht auch noch extra alle paar jahre zurückfordern. ich möchte einen neuen tilgungsplan, der um diese bearbeitungsgebühren bereinigt ist.
    wie soll ich das musterschreiben dann verschicken ? einschreiben soll wohl auch nichts nützen, weil ja sonstwas drin sein kann. kann ja keiner beweisen. und einen anwalt möchte ich auch nicht extra nehmen, weil ich aktuell keine rechtsschutzversicherung habe. fragen über fragen

  • Hallo, habe bei der Santander Bank mehrere Kredite aufstocken lassen. Nach langem hin und her habe ich die Bearbeitungsgebühren auch sämtlichst zurückerstattet bekommen, allerdings immer bröckchenweise. Die Zinsen hatte ich dann auch mehrfach angefordert. Diese habe ich dann zu den älteren Verträgen allerdings nicht in voller Höhe erstattet bekommen, nur beim jüngsten Vertrag in voller Höhe, das finde ich komisch. Dann habe ich noch einmal die Bank angeschrieben wegen der Differenzzinsen. Dann deren Antwort wir hatten Ihnen die Zinsen für die Dauer des Vertrages erstattet. Dies ist jedoch nicht richtig: Auf die Dauer des Vertrages kommt es meiner Meinung gar nicht an, sondern vielmehr müssen sie mir die Nutzungen (Zinsen) von Zahlung bis Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren erstatten, oder? Hatte im alten Jahr noch einen Mahnbescheid erwirkt. Es wurde Widerspruch seitens der Bank eingelegt. Nun müsste ich wieder Kosten verauslagen (GK, evtl. RA). Hat schon jemand ähnliche Erfahrungen?


    Wie sieht es eigentlich hinsichtlich der Restschuldversicherung aus? Können da die nicht verbrauchten Prämen zurückverlangt werden. Bei jedem Kredit wurde immer wieder eine solche berechnet und in den Darlehensvertrag mit eingerechnet. Gilt da eine Verjährungsfrist? Hatte z. B. einen Kredit von Dezember 2013 durch einen Kredit im Juli 2014 aufstocken lassen müssen (für den ersten Vertrag ist eine RSV i. H. v. 1.000,00 Euro angefallen für den zweiten ganze 3.000 Euro). Die RSV für den ersten Vertrag benötige ich doch gar nicht mehr. Kann mir jemand helfen?


    Meine Mutter hatte zwei Kreditverträge bei der Sparkasse zum ersten Vertrag wurde die Bearbeitungsgebühr gezahlt. Zum zweiten nur die Hälfte, da man das damit begründete, dass der restliche Betrag in die Kreditsumme mit eingeflossen wäre.


    Danke für die Rückmeldung

  • @freaky, ja ich habe alles wieder bekommen, bis auf die Zinsen und das bevor der Anwalt mit der Sammelklage tätig geworden ist. Aber die Frist zur Rückforderung um der Verjährung zu entgehen, war nur bis 31.12.14. Die Santander hatte mir Anfang Oktober eine Absage geschickt und keine 3 Wochen später hatte ich einen Brief von der Santander bekommen, das sie nun doch zahlen und ich keine Klage anstreben brauche.

  • 2 Kredite : 2005/2006 - Gebühren zurückgefordert - 19.12.2014, mit Einschreiben, bei Santander nix gehört - noch rechtzeitig ?

  • Hallo zusammen,


    mein Kredit bei der Santander besteht sein 04.2009 und läuft aktuell noch bis 11.2015.
    Habe ich es richtig verstanden... mein Anspruch auf die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren ist am 31.12.2014 verjährt?
    Und das obwohl der Kredit noch läuft?


    Danke im Voraus.
    Gruß
    teleskop

  • Hallo @teleskop,


    Ihre Ansprüche aus den Jahren vor 2011 sind verjährt. Es kommt aber immer auf den Zahlungszeitpunkt an: Zahlen Sie die Gebühren z. B. anteilig, so können Sie die von 2012 bis jetzt gezahlten zurückfordern. Bzw. Sie können eine Weiterzahlung ablehnen.


    Die einzige Möglichkeit, Gebühren jetzt noch von vor 2012 zurückzubekommen, ist, auf die Kulanz der Bank zu hoffen. Die Santander hat zugesichert, bei allen Rückforderungen, die rechtzeitig eingetroffen sind, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Inwiefern sich das auf bisher nicht geforderte Gebühren bezieht, dazu liegen uns keine Informationen vor.


    Viele Grüße


    Franziska

  • Hallo alle Miteinander
    Im Dezember haben wir für drei Kredite, aus den Jahren 2005,2008 und 2009, bei der Santander das Bearbeitungsentgelt und die Zinsen zurück gefordert. Zeitgleich haben wir auch vorsichtshalber den Ombudsmann in Berlin eingeschaltet. Der Bank haben wir eine Frist bis zum 13.Januar gesetzt und erwartungsgemäß ist nichts passiert. Wir haben bis dato kein Schreiben von der Santander bekommen, haben aber heute völlig überrascht festgestellt das die Bank ohne jeden Kommentar am 24.02.2015 das Bearbeitungsentgelt überwiesen hat. Wie bei den meisten anderen Kunden auch ohne Zinsen. Wir wollen die Bank noch einmal auffordern uns die Zinsen zurück zuzahlen. Trotz Zinsrechner für Verzugszinsen ist uns nicht wirklich klar was wir rechnen müssen. Kommt es auf die Dauer des Vertrages an ( 1. Juni 2005 bis 4.11. 2008) oder rechne ich von der ersten Zahlung, als Beispiel 1.Juni 2005 bis zur Rückerstattung 24.02.2015.


    Vielen Dank im Vorraus
    LG susa68

  • hallo. wollte mal fragen wie es mit der bearbeitungsrückerstattung ist. habe die anforderung am 8.12.14 per einschreiben abgeschickt. erhalten haben die es erst am 24.12.14. habe dann am 30.12.14 mehrere emails geschrieben und immer die selbe antwort bekommen, das ich doch bitte meine finanzierungnr. in verwendungszweck eintragen soll. das habe ich 5 mal gemacht. habe dann am 15.1.15 ein online mahnschreiben raus geschickt. und habe jetzt von der santanter bank- anwalt eine rechnung bekommen. habe ich noch anspruch drauf, da sie es noch im dezember erhalten haben.

  • Hallo,
    ich bin neu hier und habe eine Frage:


    ich habe im Dezember 2014 per Einschreiben mit Rückschein meine Bearbeitungsgebühr aus 2009
    von der Santander zurückgefordert. Mit dem Vordruck von Finanztip. Ist auch angekommen.
    Habe auch an den Obudsmann nach Weihnachten 2014 Kopien geschickt, die mir schriftlich bestätigt wurden.
    Von der Santander allerdings bis heute keine Antwort.
    Bei meinen telefonischen Nachfragen sagte mir die Santander -Mitarbeiterin, ich solle Geduld haben, denn alle
    Anträge würden bearbeitet, aber sie würden keine Bestätigungen schicken.
    Es könne noch ein paar Monate dauern.
    Kann ich dem glauben bzw wie soll ich mich verhalten.


    Vielen Dank und liebe Grüße
    Biggi

  • Hallo,


    habe die Gebühr und einen Teil der Zinsen erhalten. was mir fehlt sind meine Anwltskosten zwecks Mahnbescheid und Mahnung an die Santander. Es hat nun eine Kanzlei aus Mönchengladbach Einspruch ohne Begründung eingelegt gegen diesen Mahnbescheid. Ich müsste nun Klage einreichen und bin mir nicht sicher da ich keine Rechtschutz habe.
    Kann mir da eventuell jemand helfen??


    mfg Roeri