Liebe Schwarmintelligenz,
Folgender Fall eines Freundes beschäftigt mich:
Ehe von 2012 bis vss. 2022
In 2015 hat er eine Immobilie im Wert von 200.000 von der Großmutter geschenkt bekommen
Wertzuwachs ca. 5% p.a.
Er ist weiterhin Eigentümer der Immobilie
Dass die 200k nicht in den Zugewinnausgleich fallen ist klar
Fällt der Zugewinn von 5% p.a. in den Zugewinnausgleich? Die Spatzen auf den Dächern sagen NEIN
Was sagt Ihr?
Vielen Dank