Gebühren fürs Girokonto

    • Offizieller Beitrag

    Wer nicht gerade bei einer Direktbank ist oder ein sehr günstiges Kontomodell hat, zahlt Kontoführungsgebühren. Die Höhe variiert von Bank zu Bank und von Angebot zu Angebot und kann ordentlich zu Buche schlagen. Dabei schlagen nicht zuletzt Buchungsgebühren in die Kerbe: Für bestimmte, einzelne Buchungsvorgänge wird ein Cent-Betrag erhoben. Bei den meisten Direktbanken ist die Kontoführung dagegen kostenlos.


    Aktuell hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Banken nicht mehr pauschal Gebühren für jede Buchung verlangen dürfen. Insbesondere die Bearbeitung von fehlerhaften Zahlungsaufträgen sind ohne Gebühren durchzuführen. Das Ergebnis stärkt die Rechte von Verbrauchern gegenüber Banken, ist aber nicht besonders konkret: Das Urteil besagt nicht unmissverständlich, ob Bankkunden nun auch zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern können.


    Ist das ein wichtiges Signal an die Banken für mehr Verbraucherfreundlichkeit?


    Und wie sieht das bei Ihrer Bank aus? Zahlen Sie Kontoführungs- und/oder Buchungsgebühren? Würden Sie sich im Ernstfall die Arbeit machen und Gebühren zurückfordern? Oder gar bis zum BGH klagen?

  • Im Zuge des Urteils ist leider noch nicht ganz klar, inwiefern zu viel gezahlte Gebühren zurückgefordert werden können. Der BGH hat zunächst nur geurteilt, dass einige Gebühren unzulässig sind. Für die Rückforderung braucht es wahrscheinlich eine erneute Klage....

  • Aktuelle zu dieser Tatsache ein interessanter Artikel aus der taz:


    http://www.taz.de/!153906/


    Zitat

    Ob die Neuregelung der Postbank rechtlich in Ordnung ist, ist umstritten. Der Bundesgerichtshof hat erst kürzlich entschieden, dass eine Bank nicht pauschal einen einheitlichen Preis für alle Buchungsposten wie Einzahlung oder Überweisung verlangen kann.

  • Aktuelle zu dieser Tatsache ein interessanter Artikel aus der taz:


    http://www.taz.de/!153906/


    Hallo
    Aha, dann bezieht sich ein Einheitspreis auch auf Postenanzahl unterschiedliche Vorgänge ?
    Also eine Grundgebühr für verschiedene Buchungsposten ( z.B. Dauerauftragänderung + beleghafte Buchung),
    unabhängig ob diese monatlich genutzt werden oder nicht ?
    Offenbar sind so einige Volks und Raiffeisenbanken der Meinung.
    Meiner Frau wird das alte Giro-Konto und deren kostenpflichtige Positionen ende März
    bei der Raiba gekündigt. Diese Kostenpflichtige Positionen war gering bis gar nicht vorhanden.
    Nun soll sie in einem Girokonto-system wechseln, wo plötzlich verschiedene Positionen
    die zuvor kostenfrei waren, dafür bezahlen.
    Selbst Einzahlung am Schalter der eigenen Bank auf eigenes oder der Bank betreffendes
    Mitgliedskonto nun pro Buchung 2,50 Euro !! X( Vorher kostenfrei !
    Oder ein "Alles im Allem" Tarif für 12 Euro im Monat, dafür gibt es 4% weniger Dispo-zins wenn
    man diesen nehmen täte. Aber nur für Mitglieder....


    Am Montag hab ich einen Termin mit meiner Voba am Ort. Dort laufen schon einige
    kostengünstige unterschiedliche Konten mit meiner Zufriedenheit. Keines im Saldo.
    Mal sehen welches Angebot die für meine Frau haben.....


    Gruß Jürgen

  • Eine Kopie der neuen Kostenaufstellung ab 01.04.2015 für die hier ansässige Sparkasse hat finanztip.de bereits gestern erhalten.


    Im Artikel der TAZ ist ja leider nur die Rede von der Postbank. Das dort genannte Widerrufsrecht wird mir mit dem Schreiben zur Kostenaufstellung nicht eingeräumt.


    In wie weit meine Mail Themenrelevant ist, darf die Redaktion entscheiden und ggf. hier zur Diskussion veröffentlichen.


    MfG

  • Hallo @amazing


    Vielen Dank noch einmal für den Anhang! Hier stellt sich die Frage nach dem Urheberrecht: Einerseits ist das Dokument der Sparkasse zur Information gedacht, andererseits ist es ein von ihr originär erstelltes Dokument. Vielleicht könnten Sie die Posten, die Sie als am wichtigsten erachten, hier auflisten?

  • Hallo @HAGIK ^^


    Ist denn im Urteil oder sonstwo festgelegt, dass Banken die Preis- und Leistungsverzeichnisse der vergangenen Jahre herausgeben müssen? Ich bin nicht auf dem aktuellsten Stand, was das angeht.


    Das sollte vielleicht im ersten Schritt geklärt werden.