Wer nicht gerade bei einer Direktbank ist oder ein sehr günstiges Kontomodell hat, zahlt Kontoführungsgebühren. Die Höhe variiert von Bank zu Bank und von Angebot zu Angebot und kann ordentlich zu Buche schlagen. Dabei schlagen nicht zuletzt Buchungsgebühren in die Kerbe: Für bestimmte, einzelne Buchungsvorgänge wird ein Cent-Betrag erhoben. Bei den meisten Direktbanken ist die Kontoführung dagegen kostenlos.
Aktuell hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass Banken nicht mehr pauschal Gebühren für jede Buchung verlangen dürfen. Insbesondere die Bearbeitung von fehlerhaften Zahlungsaufträgen sind ohne Gebühren durchzuführen. Das Ergebnis stärkt die Rechte von Verbrauchern gegenüber Banken, ist aber nicht besonders konkret: Das Urteil besagt nicht unmissverständlich, ob Bankkunden nun auch zu viel gezahlte Gebühren zurückfordern können.
Ist das ein wichtiges Signal an die Banken für mehr Verbraucherfreundlichkeit?
Und wie sieht das bei Ihrer Bank aus? Zahlen Sie Kontoführungs- und/oder Buchungsgebühren? Würden Sie sich im Ernstfall die Arbeit machen und Gebühren zurückfordern? Oder gar bis zum BGH klagen?