Hallo zusammen,
Auf vielen Seiten (auch hier bei Finanztip) steht, dass man die Fahrten für Wohnungsbesichtigungen bei einem berufsbedingtem Umzug absetzen kann.
Laut Finanzamt ist dies aber laut BUKG §7 begrenzt auf zwei Fahrten bezogen auf eine Person oder nur eine Reise, wenn 2 Personen unterwegs sind.
Stimmt das oder was ist Eure Erfahrung?
Vielen Dank im voraus.