Hallo zusammen,
vielen Dank zunächst für den Bericht zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes an das Finanztip-Team und den Hinweis darauf, dass nun eine Minderung möglich ist, wenn die im Vertrag angegebene üblicherweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit dauerhaft nicht erreicht wird.
Ich erhalte seit 2020 bei mir in der Wohnung das Produkt O2 my Home M, von Beginn an allerdings statt mit 50 nur mit 25 Mbit/s Download-Geschwindigkeit. Dies hatte ich bereits im Oktober 2020 bei Telefonica angemerkt, wurde aber darauf verwiesen, dass die minimal zugesicherte Bandbreite von 5 Mbit/s ja anlägen und der Vertrag damit erfüllt sei. Nach der TKG-Novelle habe ich nun eine Messreihe mit dem Tool zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur durchgeführt und O2 den Mangel Ende letzten Jahres erneut angezeigt.
Nachdem man mir an der Kundenhotline zunächst weismachen wollte, ich hätte weiterhin keinen Anspruch auf Entschädigung, da die minimale Geschwindigkeit ja erreicht sei, wurde ich nach einem Hinweis auf die TKG-Novelle gebeten, meinen Minderungsantrag über das eigens dafür eingerichtete Online-Portal einzureichen.
Gestern hatte ich nun eine Antwort von Telefonica im Briefkasten. Man gesteht mit einen monatlichen Rabatt von 3,33 € auf die Grundgebühr von 29,99 € - also einen Rabatt von 11,1 % bei einer um 50 % reduzierten Internetbandbreite . Das kann doch nicht Ziel der TKG-Novelle gewesen sein, oder habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich freue mich über weitere Berichte.
Viele Grüße
RaphvK