Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage.
Ich bin über die Brückenteilzeit seit dem 01.01.2022 aus meiner PKV wieder in die GKV zurückgekehrt.
Die Brückenteilzeit läuft seit dem 01.01.2022 und endet am 31.03.2023.
Jetzt möchte ich meine Stunden schon früher wieder etwas aufstocken.
Durch das Aufstocken würde ich aber aufs Jahr hochgerechnet wieder über die JAEG kommen.
Und ich möchte nicht riskieren wieder zurück in die PKV zu kommen.
Meine Recherchen im Internet sind sehr widersprüchlich.
Manche besagen, dass man eine längere Zeit (min. 3 Monate) in der GKV sein muss, bevor man Änderungen vornehmen darf.
Manche besagen, dass man quasi ab der ersten Minute eine Änderung durchführen darf.
Es gibt sogar auch Seiten, wo man lesen kann, dass auch im nächsten Jahr die JAEG noch einmal unterschritten bleiben muss.
Ich bin jetzt sehr verunsichert.
Z.B. Information der Techniker:
Mich würde interessieren, was nun richtig ist, und wo man das nachlesen kann.
Ich will keinen Fehler machen.
Würde mich über jeden Hinweis freuen.
Vielen Dank
Viele Grüße
Oliver