Liebes Forum,
tatsächlich habe ich zu dem Thema eine Verständnisfrage. Soweit ich verstanden habe, sind alle Kosten die im Zusammenhang mit einer Arbeitsstelle stehen, z.B. der Suche oder dem Erhalt einer Arbeitsstelle als Werbungskosten anrechnungsfähig.
Als gesunder Arbeitnehmer in einer Wohnung im 3. Stock (ohne Fahrstuhl) hat man wohl jahrelang keine Probleme die Arbeitsstelle aufzusuchen. Wenn man aber aufgrund einer Krankheit dann nicht mehr die Treppen laufen kann und ins EG ziehen muß, wieso stehen denn diese Kosten dann nicht in Verbindung mit dem Erhalt der Arbeit, denn wenn ich weiterhin im 3. Stock leben würde (ohne Fahrstuhl), könnte ich gar nicht zur Arbeit gehen. Der Umzugs ist also die Voraussetzung, daß ich weiterhin meiner Tätigkeit nachgehen kann. Weshalb dieses nicht zu den Werbungskosten gehört, verstehe ich nicht.
Kann jemand helfen mir dieses zu erklären?
Danke und Grüße,
Werner