Versorgungsausgleich

  • Hallo,

    ich bin ein seit 1981 in Deutschland lebender und arbeitender Belgier, damals als wehrpflichtiger Soldat eingezogen worden und in Soest, NRW stationiert (8 Monate). In dieser Zeit habe ich meine erste Frau kennengelernt (Berufssoldatin) und haben nach Beendigung meines Militärdienstes geheiratet (Juli 1982).

    Angefangen zu arbeiten ( und einzuzahlen) hab ich 04.1983.

    Trennung folgte rasch (09.1984), Scheidung jedoch erst 1993!!

    Jetzt stehe ich kurz vor meiner Rente, inzwischen seit 1994 erneut verheiratet, und stelle mir die Frage inwiefern meine erste Frau, seit 1990 nach Belgien zurückgekehrt, im Rahmen des Versorgungsausgleichs Ansprüche hat auf ein Teil meiner künftigen Rente.

    Ich persönlich habe in Belgien nie gearbeitet oder eingezahlt, sie als Soldatin auch niemals in Deutschland etwas eingezahlt.

    Gibt es hier eine europäische Regelung? Oder wo keine Kläger auch keine Angeklagten?

    Wird sich mein Rententräger anhand meines eingereichten Lebenslaufs entsprechende Informationen einholen, auch bei den belgischen Instanzen?

    Viele Fragen!

    Gerne auch viele Antworten.

    Danke schon mal.

  • Hallo.


    Vielleicht einfach einmal bei der Rentenversicherung nachfragen. Im Normalfall wird der Versorgungsausgleich direkt mit dem Scheidungsurteil umgesetzt und verändert die Rentenanwartschaften sofort. Somit sollte in der aktuellen Rentenauskunft bereits alles berücksichtigt sein.