Hallo Steuersparerinnen und -sparer,
ich befinde mich in einem dualen Studium, das als sogenanntes ausbildungsintegriertes Studium gilt. Es besteht aus zwei parallel laufenden Ausbildungen:
1. zwei Jahre Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner mit Abschlussprüfung vor der IHK, also einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz,
2. von Beginn an für die gesamte 4 1/2 jährige Dauer der Ausbildung dem Studium des Maschinenbaus.
Während des gesamten dualen Studiums besuche ich die Universität, im ersten Teil der Ausbildung zusätzlich die Berufsschule. Dann gibt es natürlich ständig Praxisphasen im Unternehmen.
Meine Fragen beziehen sich nun auf das neue steuerliche Reisekostenrecht ab 2014:
1. Sind die Fahrten zwischen Wohnung und dem Betrieb als 1. Tätigkeitsstätte ausschließlich dem Bereich der Werbungskosten bei den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit zuzuordnen?
2. Sind die Fahrten zur Berufsschule ausschließlich dem Bereich der Werbungskosten bei den Sonderausgaben (Kosten der Berufsausbildung) zuzuordnen?
3. Sind die Fahren zur Universität ausschließlich dem Bereich der Werbungskosten bei den Sonderausgaben (Kosten der Berufsausbildung) zuzuordnen?
4. Ich fahre zwar kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln, weil ich ein Semesterticket besitze. Das Semesterticket erhalte ich aber nur, wenn ich meinen Beitrag ans Studentenwerk entrichtet habe. Kann ich trotzdem die Reisekostenpauschale von 30 Cent je Kilometer für die Fahrten zur Berufsschule und Universität in Ansatz bringen?
Wer weiß hierauf die richtigen Antworten?