Energiepauschale

  • Hallo zusammen,

    die Energiepauschale wird zum 01.09.2022 vom Arbeitgeber ausbezahlt. Meine Ehefrau ist seit mehreren Jahren Minijobberin, gerade aber ab 01.09.2022 Rentnerin. Pech gehabt mit der Energiepauschale oder gibt es einen Weg, damit meine Frau trotzdem an die Energiepauschale kommt?

    Grüße HaWa

  • So wie ich das verstanden habe, müssen Mini-Jobber mindestens 1 Stunde in 2022 gearbeitet haben um die Energiepauschale 2023 zu erhalten.

    Sie wird doch von Januar bis August 2022 gearbeitet haben, oder?

  • So wie ich das verstanden habe, müssen Mini-Jobber mindestens 1 Stunde in 2022 gearbeitet haben um die Energiepauschale 2023 zu erhalten.

    Sie wird doch von Januar bis August 2022 gearbeitet haben, oder?

    Ging wohl eher um die Frage, wie die Auszahlung läuft, wenn im Dezember kein Arbeitgeber da ist, der das über die Abrechnung laufen lässt.

  • Hallo,


    ich habe ein kleines Problem. Genau im September habe ich keinen Arbeitsvertrag.

    D.h. bis 31.08.2022 angestellt und dann ab 01.10.2022. Geht leider nicht anders.


    Entgeht mir daher die 300-Euro-Energiepauschale? Oder kann ich irgendwas aktiv tun, damit ich auch das Geld bekomme. Bin wie gesagt 11 Monate im Jahr 2022 normal angestellt.


    Danke für eure Antwort vorab!

  • Hallo.


    Dann wird die Kohle wohl erst mit der Steuererklärung in 2023 locker gemacht, wenn es im September 2022 keinen Arbeitgeber gibt.


    Also ist das Geld nicht verloren, sondern nur später erst da. So zumindest mein Verständnis der Sache.

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Na das wäre ja auch in Ordnung... muss ich dann irgendwas bei der Steuererklärung angeben oder wird das automatisch erfolgen?

  • Wenn der Arbeitgeber das Geld zum 1.9. bezahlt, d.h. dann mein Sohn, woher bekommt er das Geld wieder? Von der Minijobzentrale?


    Frage zwei: Können beide Großeltern je einen Vertrag mit ihrem Sohn machen, also zusammen 600€ bekommen?


    Frage 3: im Haushaltscheckverfahren ist nur ein Monatsgehalt anzugeben, keine Stunden. Reichen dann 12€ als Gehalt?

  • Der Arbeitgeber kann das mit der Lohnsteuer verrechnen, die er an das Finanzamt abführt. Führt er nix ab (z.B. weil ihr Sohn nur Minijobber beschäftigt), dann zahlt er auch keine Energiepauschale aus.

    Wenn der AG keine Energiepauschale zahlt, kann der AN sich die über seine Jahressteuererklärung holen.


    Zu 2: Jeder kann AN sein, warum nicht.


    Zu 3: Wenn ein Arbeitsverhältnis nur deswegen gegründet wird, um die Energiepauschale zu erhalten, sollte das Gestaltungsmissbrauch sein. Ob und wie das im Einzelfall geprüft wird, weiß vermutlich noch keiner.


    Energiepreispauschale Minijobber | Minijob-Zentrale