Wir hatten vor einigen Tagen bei der HPK eine Anfrage zu dem Thema gestellt und nun die Antwort erhalten, "Ihr Arbeitgeber lehnt eine Kapitalauszahlung grundsätzlich ab". Gemäß den Bedingungen der entsprechenden Mitgliedergruppe ist für die Ausübung des Kapitalwahlrechtes in der Tat eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Ob der Arbeitgeber diese Zustimmung wie von der HPK angegeben tatsächlich nicht erteilt versuchen wir nun herauszufinden.
Update dazu: dem Arbeitgeber ist eine solche grundsätzliche Ablehnung einer Kapitalauszahlung nicht bekannt. Mir drängt sich der Eindruck auf, dass die HPK mit allen Mitteln eine solche zu vermeiden versucht.