Hallo Zusammen, da mein Renteneintritt langsam näher rückt, eine Frage. Mein Arbeitgeber zahlt in 2 Verträge für mich ein. Einmal die Summe die im Betriebsvertrag festgelegt ist und einmal für die Betriebszugehörigkeit. Beide Verträge laufen bis zur Vollendung meines 65. Da ich nun mit 63 mein Berufsleben beenden werde, würde da auch laut Vertrag die BAV starten. Mich interessiert jetzt wieviel Prozent Verlust ich mache. Bei der GRV sind es 0,3% für jeden fehlenden Monat, aber wie sieht es bei der Pensionskasse aus? Im Vertrag ist dazu nichts zu finden.

Abzüge Pensionskasse bei früheren Renteneintritt
- ichbins
- Erledigt
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Hallo.
In der GRV sind es die fehlenden Einzahlungen und die 0,3% pro Monat.
So in der Art wird es bei der bAV auch sein.
Irgendeine Art von versicherungsmathematischem Abschlag wird es geben. Ggf. kann die auszahlende Stellen (der Anbieter) eine Vorauskunft erstellen.
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Kläre auch, von welcher Grundlage abgezogen werden soll. Wenn im Vertrag "65 Jahre" steht, argumentieren viele Anbieter, dass damit das gesetzliche Rentenalter gemeint war, also jetzt 67 Jahre. Es gibt wohl auch Urteile, die diese Vorgehensweise unterstützen. Dann sind die Abzüge entsprechend höher.
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Meine Partnerin bekommt regelmäßig ein Schreiben Ihrer Pensionskasse. Dort ist in einer Tabelle genau angegeben, wie sich der Rentenbeginn auf die Höhe der monatl. Rente bzw. der einmaligen Kapitalabfindung auswirkt.
Sie musste sich kürzlich, 10 Jahre vor dem offiziellen Rentenbeginn mit 67 entscheiden, ob Sie zum Rentenbeginn die monatl. Rente oder die Kapitalabfindung nimmt.
Nach reiflicher Überlegung hat Sie sich für die Kapitalabfindung entschieden, da die Pension bei einem vorzeitigem Tod u.U. verfallen würde.
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Ist mit Betriebsvertrag eine Betriebsvereinbarung gemeint? Dort müsste sich eine Regel dazu finden, sind von Laien aber nicht sonderlich leicht lesbar.
Ansonsten bei der Personalabteilung nachfragen oder bei einem Aktuar der die Firma betreut, gibt da z.B. Mercer oder Willis Tower Watson die viele solche Verträge betreuen. Ausschau halten ob sich da so ein Name findet.
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Meine Partnerin bekommt regelmäßig ein Schreiben Ihrer Pensionskasse. Dort ist in einer Tabelle genau angegeben, wie sich der Rentenbeginn auf die Höhe der monatl. Rente bzw. der einmaligen Kapitalabfindung auswirkt.
Sie musste sich kürzlich, 10 Jahre vor dem offiziellen Rentenbeginn mit 67 entscheiden, ob Sie zum Rentenbeginn die monatl. Rente oder die Kapitalabfindung nimmt.
Nach reiflicher Überlegung hat Sie sich für die Kapitalabfindung entschieden, da die Pension bei einem vorzeitigem Tod u.U. verfallen würde.
Ich bekommme dieses Schreiben auch, allerdings ist dort immer der momentane Stand und der jeweilige Stand bei weiterer Einzahlung pro Jahr angegeben. Jeweils als Einmalzahlung und als monatliche Rente. Über die Abzüge bei vorzeitigen Renteneintritt steht da nichts, habe jetzt mal eine Mail an die Ergo (Anbieter) geschickt, mal sehen was die schreiben. Bisher habe ich noch keine Info über die Entscheidung Einmalzahlung oder Rente bekommen, bei meinen Kollegen wurde das auch erst bei Beantragung abgefragt. Ist nun auch nicht die große Summe, bei Bezug der Rente um die 200€, ohne die Abzüge aber Stand mit 63. Bei Tod meinerseits wird laut Vertrag die Rente 10 Jahre ab Start an meine Frau weiter gezahlt. Momentan wette ich aufs Alt werden und rechne mit der Rente..... mal schauen ob ich gewinne
Vermute aber auch es wird für die 2 Jahre vorher in Rente um die 7% Abzüge geben. Tante Google hat dazu viele Varianten und Berechnungen....., meistens aber Urteile die schon lange zurück liegen....
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Meine Frau bzw. der AG hat diese bAV seinerzeit über die Hamburger Pensionskasse abgeschlossen. Eine Rentengarantiezeit für einen Begünstigten gibt es bei Ihrem Vertrag ausdrücklich nicht! Einzig Ihr evtl. Witwer könnte von der Zusatzrente profitieren.
Wir haben natürlich durchgerechnet, ab welchem Alter sich der Rentenbezug 'lohnen' würde, da aber in Ihrer Familie das generelle Altersniveau zum Todeszeitpunkt eher unterdurchschnittlich ist, wollte meine Partnerin diese 'Wette' nicht eingehen.
Da Sie nach Möglichkeit noch etwas Geld an Ihren Sohn vererben möchte, war die Entscheidung für die Einmalzahlung für Sie die Konsequenz. Wobei Sie und ich den Zeitpunkt für die Entscheidung Rente vs. Einmalzahlung mit 10 Jahren vor Beginn der regulären Altersrente als extrem früh empfinden.
Bei meiner (stillgelegten) bAV kann ich eine(n) begünstigten Angeben, der/die meine Rente bei meinem Tod für eine Garantiezeit von 20 Jahren erhält.
Ich werde mich aber ebenfalls für eine Einmalzahlung entscheiden. Je nach dann angesagter Sachlage geht das Geld 2037 dann entweder ins ETF-Depot, Tagesgeldkonto oder direkt in den Konsum.
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Meine Partnerin bekommt regelmäßig ein Schreiben Ihrer Pensionskasse. Dort ist in einer Tabelle genau angegeben, wie sich der Rentenbeginn auf die Höhe der monatl. Rente bzw. der einmaligen Kapitalabfindung auswirkt.
Das ist toll! Meine Frau hat auch eine bAV vom Unterstützungsverein des ersten Arbeitgebers. Stillgelegt 1994, Anspruch fix DM 170, nicht kapitalisierbar, Abzüge bei vorzeitiger Rente unbekannt, null Schriftwechsel.
Mal sehen, was da mal herauskommt ...
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Meine Frau bzw. der AG hat diese bAV seinerzeit über die Hamburger Pensionskasse abgeschlossen. Eine Rentengarantiezeit für einen Begünstigten gibt es bei Ihrem Vertrag ausdrücklich nicht! Einzig Ihr evtl. Witwer könnte von der Zusatzrente profitieren.
Wir haben natürlich durchgerechnet, ab welchem Alter sich der Rentenbezug 'lohnen' würde, da aber in Ihrer Familie das generelle Altersniveau zum Todeszeitpunkt eher unterdurchschnittlich ist, wollte meine Partnerin diese 'Wette' nicht eingehen.
Da Sie nach Möglichkeit noch etwas Geld an Ihren Sohn vererben möchte, war die Entscheidung für die Einmalzahlung für Sie die Konsequenz. Wobei Sie und ich den Zeitpunkt für die Entscheidung Rente vs. Einmalzahlung mit 10 Jahren vor Beginn der regulären Altersrente als extrem früh empfinden.
Hallo monstermania , ich habe gerade diesen etwas älteren Thread gefunden. Interessanterweise zahlt der AG meiner Frau ebenfalls in genau diese Pensionskasse ein. Und ich versuche herauszufinden ob es Sinn macht, die einmalige Kapitalabfindung statt Rente zu wählen. Ist noch etwa ein Jahr Zeit, also keine Hektik. Der AG selbst kann bislang wenig zu dieser Entscheidung beitragen
Ich finde es auch extrem früh, bereits mit 56 diese Entscheidung treffen zu müssen. Aktuell tendieren wir zur einmaligen Kapitalabfindung, vor allem aufgrund der geringen Höhe der möglichen Rente. Hast du oder auch andere hier dazu generelle Tipps oder Erfahrungen die du teilen kannst?
Was ich noch nicht verstanden habe ist die Auswirkung in der Steuer und Sozialversicherung. Auf der Gehaltsabrechnung taucht die Pensionskasse nicht auf. Nur die jährlichen Renteninformationen und Standmitteilungen der HHPV. Es ist also keine Gehaltsumwandlung, sondern eine reine Arbeitgeberleistung. Aber was bedeutet das für die spätere Rente bzw. für eine eventuelle Einmalzahlung? Bzw. worin liegt der Nachteil in Steuer und SV einer einmaligen Kapitalabfindung?
Zitat der Pensionskasse dazu: "Bitte beachten Sie: Noch etwas spricht gegen das Kapital. Wenn Sie das Wahlrecht ausüben, entfällt die staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Für das Kapital wirkt es sich bis zur Auszahlung – also für mindestens drei Jahre – für Sie nachteilig aus."
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Referat Janders , finde ich komisch, dass die Zahlung vom AG nicht auf der Gehaltsabrechnung auftaucht. Bei mir ist es mit der Zahlen gleich, wird aber dort vermerkt.
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finde ich komisch, dass die Zahlung vom AG nicht auf der Gehaltsabrechnung auftaucht. Bei mir ist es mit der Zahlen gleich, wird aber dort vermerkt.
Wo müssten die denn vermerkt sein? Auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung finde ich nichts dergleichen. Und auf der laufenden Gehaltsabrechnung April ebenfalls nicht. Nur im Dezember ist eine negative Position "Rentenversicherung Arbeitnehmer Einmalbezug". Das könnte es sein. Also vielleicht ist das oben im Jahresbruttogehalt enthalten und dann unten wieder abgezogen. Nur passt der Betrag nicht. Der ist etwa 9% höher als der Beitrag in der Standmitteilungen der HHPV.
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Hm.
Kann die Dezember-Abrechnung zensiert hochgeladen werden? Habe gerade Probleme, mich da reinzudenken.
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Kann die Dezember-Abrechnung zensiert hochgeladen werden? Habe gerade Probleme, mich da reinzudenken.
Sorry, nicht mehr nötig, das hat sich gerade geklärt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil
Habe auf Seite 2 der Dez. Abrechnung eine Position "Zusatzversorgung-Umlage" entdeckt. Das ist der Betrag. Trotzdem Danke!
Aber was ich weiterhin noch nicht verstanden habe ist, wo der Steuer- und SV-Nachteil einer einmaligen Kapitalabfindung ggü. der Verrentung liegt. Also nicht bei einer vorzeitigen Auszahlung/Kündigung o.ä., das ginge vermutlich eh nicht. Sondern nur die Wahl einer Einmalzahlung zu Beginn der regulären Altersrente statt Verrentung. Man muss zumindest bei dieser Pensionskasse diese Entscheidung bereits 10 Jahre vor Rentenbeginn treffen. Keine Ahnung ob das immer so ist bei dieser Art der bAV.
Die Pensionskasse selbst schreibt dazu: "Bitte beachten Sie: Noch etwas spricht gegen das Kapital. Wenn Sie das Wahlrecht ausüben, entfällt die staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. Für das Kapital wirkt es sich bis zur Auszahlung – also für mindestens drei Jahre – für Sie nachteilig aus."
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Hallo monstermania , ich habe gerade diesen etwas älteren Thread gefunden. Interessanterweise zahlt der AG meiner Frau ebenfalls in genau diese Pensionskasse ein. Und ich versuche herauszufinden ob es Sinn macht, die einmalige Kapitalabfindung statt Rente zu wählen. Ist noch etwa ein Jahr Zeit, also keine Hektik. Der AG selbst kann bislang wenig zu dieser Entscheidung beitragen
Ich finde es auch extrem früh, bereits mit 56 diese Entscheidung treffen zu müssen. Aktuell tendieren wir zur einmaligen Kapitalabfindung, vor allem aufgrund der geringen Höhe der möglichen Rente. Hast du oder auch andere hier dazu generelle Tipps oder Erfahrungen die du teilen kannst?
Moin monstermania , hast du dazu vielleicht noch einen Hinweis aus der Erfahrung mit der Hamburger Pensionskasse?
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Moin monstermania , hast du dazu vielleicht noch einen Hinweis aus der Erfahrung mit der Hamburger Pensionskasse?
Ich kann nur sagen, dass mein Vater sich seinen Anspruch hat verrenten lassen, meine Mutter profitiert noch laufend von der Witwenrente.
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Sorry, bin gerade aus dem Urlaub zurück.
Ich schaue mir die Unterlagen nochmal genau an.
Steuerpflichtig ist die Rente ohnehin bei Auszahlung ohnehin.
Beiträge zur KV/PV werden auch fällig, da eine Rente/Abfindung über der Freigrenze (aktuell 176,75€/Monat oder 21.210€ bei Einmalzahlung) liegt.
Wie oben geschrieben geht meine Partnerin auf Grund Ihrer Familienhistorie davon aus nicht überproportional alt zu werden (leider). Sie möchte das Geld dann später lieber Ihrem Sohn hinterlassen.
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Super, vielen Dank schonmal. Die Rente bzw. Kapitalabfindung ist allerdings deutlich unter diesem Freibetrag. Das ist auch mit der Grund warum wir diesen geringen Betrag nicht auch noch dauerhaft verrenten wollen und zur Einmalzahlung tendieren. Zumal die gesetzlichen Renten von uns beiden überdurchschnittlich hoch sind. Das genügt uns jedenfalls als „Anteil an lebenslanger Rente“. Der Freibetrag ist aber, glaube ich zumindest, eh nicht relevant da privatversichert
Ich verstehe einfach nicht wo der Nachteil bei der Ausübung des Wahlrechtes zur Einmalzahlung liegen soll. Ausser in der höheren Progression im Jahr der Auszahlung. Vor allem obiges Zitat der Pensionskasse verstehe ich null.
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Sorry, für die verspätete Antwort.
Meine Partnerin hat kürzlich die aktuelle Standmeldung von der Pensionskasse erhalten.
Der von Dir o.g. Satz findet sich dort aber nicht!
Liegt evtl. auch daran, dass im Gegensatz zu Deiner Frau bei meiner Partnerin die Zahlung des AG an die Pensionskasse in der Gehaltsabrechnung auftaucht.
In der aktuellen Standmitteilung war auch ein 'Beipackzettel' der noch mal explizit darauf hinweist, dass einzig die Beiträge zu KV/PV durch die Pensionskasse abgeführt werden (egal ob Rente/Einmalzahlung). Für die korrekte Versteuerung der Renten bzw. Einmalzahlung ist dann der Versicherungsnehmer im Rahmen der Steuererklärung verantwortlich.
Aktuell versucht meine Partnerin zu klären, ob die Kapitalauszahlung auch etwas geschoben werden kann.
Sie wird mit 65 in abschlagsfreie Rente gehen und da wäre es natürlich vorteilhaft, wenn die Auszahlung dann erst mit 66 erfolgt.
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Danke monstermania. Das Thema mit der Gehaltsabrechnung hatte sich zwischenzeitlich geklärt. Das war mein Fehler, wer lesen kann ist klar im Vorteil
Habe auf Seite 2 der Dez. Abrechnung eine Position "Zusatzversorgung-Umlage" entdeckt. Das ist der Betrag.
Der oben zitierte Satz stand nicht in der Mitteilung sondern auf der Homepage der HPK unter "Häufige Fragen". Mittlerweile wurde dieser aber wohl entfernt bzw. die Textpassage geändert. Ist jedenfalls nicht mehr zu finden. Stattdessen steht dort nun als Antwort auf die Frage nach einer Kapitalauszahlung in einer Summe: "Obwohl der Staat nur die Rentenvorsorge fördert, haben Sie unter bestimmten Bedingungen und mit Zustimmung des Arbeitgebers ein weiteres Kapitalwahlrecht. Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Einzahlungen in die Pensionskasse jünger als 44,5 Jahre alt waren. Dann können Sie in den sechs Monaten vor Vollendung des 57. Lebensjahres das Kapitalwahlrecht ausüben. Der Kapitalbetrag wird zum Rentenbeginn ausgezahlt. Hinterbliebenenansprüche bleiben erhalten. Sobald Sie das Kapitalwahlrecht ausgeübt haben, entfällt die staatliche Förderung und alle weiteren Beiträge werden steuerpflichtig und sozialabgabenpflichtig."
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monstermania Wir hatten vor einigen Tagen bei der HPK eine Anfrage zu dem Thema gestellt und nun die Antwort erhalten, "Ihr Arbeitgeber lehnt eine Kapitalauszahlung grundsätzlich ab". Gemäß den Bedingungen der entsprechenden Mitgliedergruppe ist für die Ausübung des Kapitalwahlrechtes in der Tat eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Ob der Arbeitgeber diese Zustimmung wie von der HPK angegeben tatsächlich nicht erteilt versuchen wir nun herauszufinden. Falls dem so ist, erübrigen sich weitere Überlegungen ohnehin.
Falls nicht kommt hinzu, dass offensichtlich bereits ab dem Moment der Ausübung des Wahlrechtes (also bereits jetzt rund 10 Jahre vorher) die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit für künftige Beiträge wegfällt.
Und im Falle einer Verrentung würde im Todesfall eine Hinterbliebenenrente i.H.v. 60% gezahlt, bei Ausübung des Wahlrechtes hingegen nicht. Im Todesfall zwischen Ausübung des Wahlrechtes und Erreichen der Altersrente wäre das Geld somit futsch.
Ein eleganter Ausweg könnte sich noch ergeben wenn die Rente der HPK bei Erreichen der Altersrenteunter der dann gültigen Kleinbetragsgrenze liegt. Diese ist Stand 2024 75,50 EUR, erhöht sich jedoch sukzessive (um 3,5% p.a.?). Das könnte in unserem Fall dann gerade so hinkommen.