Meine Frau hatte Mai 2021 einen Antrag auf Gewährung von Pflegeleistungen gestellt. Da gab es ein Gutachten mit dem meine Frau nicht einverstanden war. Sie bekam nur Pflegegrad 1 zuerkannt. Also hat sie Widerspruch eingelegt. Da gab es ein 2. und ein 3. Gutachten. Alle 3 Gutachten ergaben jeweils 23,75 Punkte. Da liegt doch der Verdacht nahe, gegenseitig abgeschrieben zu haben. Der Fall ging zum Widerspruchauschuß, der die Sache auch abgelehnt hat. Alle 3 Gutachterinnen und auch die Gutachter des Widerspruchausschußes, wurden von ihrer Krankenkasse bezahlt.
Ich habe meiner Frau zur Klage beim Sozialgericht geraten. Das Sozialgericht hat einen unabhängigen Gutachter beauftragt. Bei dem Gutacher hatten wir von Anfang an das Gefühl eine kompetente Person vor uns zu haben. Das Gutachten ergab 40 Punkte. Damit wurde meiner Frau Pflegegrad 2 zuerkannt. Den Pflegegrad 2 bekam meine Frau zwar erst ab März 2022 zuerkannt. Aber damit kann meine Frau leben. Das Ganze hat uns zwar viel Arbeit und Nerven gekostet, am Ende hat sich unsere Hartnäckigkeit bezahlt gemacht.
Gruß
Altsachse