Da gehe ich mit Senior konform. Der Vergleich mit den Winterreifen ist gut. Wenn da im Vorfeld keine Gespräche über Adapter und Zubehör gelaufen sind, Aber die besagte mail ist aussagekräftig genug.
Klage erst nach Beratung einreichen. Eine Erstberatung beim Anwalt kostet mehr und die Verbraucherzentralen beraten unabhängig, weil sie " keinen Mandanten an Land ziehen wollen".
Dass das Gerät auch ohne Adapter funktioniert lt. Verkaufsgespäch versteht sich doch von selbst. Es ist Zubehör, so wie der Aufsatz zum Autosaugen bei einem Vorwerkstaubsauger Zubehör ist. Wie gesagt, da wird es knifflig.
Die Frage ist eine andere: Hast Du beim EINKAUF DES ADAPTERS direkt gesagt, auf welches Gerät der soll??
Wenn ja, dann hast Du beste Chancen, wenn nein sieht es mau aus und Du musst anderweitig beweisen, dass der Adapter für Dein gekauftes Gerät als passend beschrieben wird.( Prospekt oder andere Veröffentlichungen der Firma ). Wenn sowas auffindbar ist, sind Deine Chancen wieder gut. ( die angesprochene mail; In der steht lt. Deinen Worten, dass der Adapter falsch für Dein Gerät als passend beschrieben wurde, also sollte diese Beschreibung auffindbar sein. )
Leider ist es schon so, dass manchmal das Zubehör auf Nachfolgemodelle nicht mehr passt und dafür ein anderes Zubehörmodell nötig ist. Ich bin jetzt der Meinung, dass wenn niemand im Laden gewusst hat, auf welches Gerät das Zubehör drauf soll, der Laden unschuldig ist und Du hast Pech gehabt. ( Du hättest das Zubehör ja auch für einen Freund mit dem älteren, passenden Modell kaufen können).
Wenn beim Zubehörkauf klar war für welches Gerät gekauft wird, dann ist das Recht bei Dir ( Du musst es nur beweisen können) und da würde ich mit Klageandrohung( gut begründen) hart verhandeln und dann event. klagen.
Bedenken muss man allerdings immer, dass Dich ein Anwalt für z.B. 2-3 Briefe ungefähr das Klimagerät kostet und man nicht immer gewinnt. Deshalb erstmal bestens informiert verhandeln.
Ich finde es richtig, dass Du den Namen der Firma genannt hast. Wie oft bekommen geprellte Kunden erst dann Recht, wenn diese sich hilfesuchend an Medien gewandt haben und die Sache öffentlich wird. Über den Tisch ziehen ist eine zu gängige Praxis geworden und Dein Beispiel zeigt schön, dass man im tgl. Leben ohne Rechtskunde aufgeschmissen ist, egal ob Kaufvertrag oder Geldanlage usw.