Klimagerät inclusive Zubehör gekauft, was nicht passt - Geld zurück wird verweigert.

  • Da gehe ich mit Senior konform. Der Vergleich mit den Winterreifen ist gut. Wenn da im Vorfeld keine Gespräche über Adapter und Zubehör gelaufen sind, Aber die besagte mail ist aussagekräftig genug.

    Klage erst nach Beratung einreichen. Eine Erstberatung beim Anwalt kostet mehr und die Verbraucherzentralen beraten unabhängig, weil sie " keinen Mandanten an Land ziehen wollen".

    Dass das Gerät auch ohne Adapter funktioniert lt. Verkaufsgespäch versteht sich doch von selbst. Es ist Zubehör, so wie der Aufsatz zum Autosaugen bei einem Vorwerkstaubsauger Zubehör ist. Wie gesagt, da wird es knifflig.

    Die Frage ist eine andere: Hast Du beim EINKAUF DES ADAPTERS direkt gesagt, auf welches Gerät der soll??

    Wenn ja, dann hast Du beste Chancen, wenn nein sieht es mau aus und Du musst anderweitig beweisen, dass der Adapter für Dein gekauftes Gerät als passend beschrieben wird.( Prospekt oder andere Veröffentlichungen der Firma ). Wenn sowas auffindbar ist, sind Deine Chancen wieder gut. ( die angesprochene mail; In der steht lt. Deinen Worten, dass der Adapter falsch für Dein Gerät als passend beschrieben wurde, also sollte diese Beschreibung auffindbar sein. )

    Leider ist es schon so, dass manchmal das Zubehör auf Nachfolgemodelle nicht mehr passt und dafür ein anderes Zubehörmodell nötig ist. Ich bin jetzt der Meinung, dass wenn niemand im Laden gewusst hat, auf welches Gerät das Zubehör drauf soll, der Laden unschuldig ist und Du hast Pech gehabt. ( Du hättest das Zubehör ja auch für einen Freund mit dem älteren, passenden Modell kaufen können).

    Wenn beim Zubehörkauf klar war für welches Gerät gekauft wird, dann ist das Recht bei Dir ( Du musst es nur beweisen können) und da würde ich mit Klageandrohung( gut begründen) hart verhandeln und dann event. klagen.

    Bedenken muss man allerdings immer, dass Dich ein Anwalt für z.B. 2-3 Briefe ungefähr das Klimagerät kostet und man nicht immer gewinnt. Deshalb erstmal bestens informiert verhandeln.

    Ich finde es richtig, dass Du den Namen der Firma genannt hast. Wie oft bekommen geprellte Kunden erst dann Recht, wenn diese sich hilfesuchend an Medien gewandt haben und die Sache öffentlich wird. Über den Tisch ziehen ist eine zu gängige Praxis geworden und Dein Beispiel zeigt schön, dass man im tgl. Leben ohne Rechtskunde aufgeschmissen ist, egal ob Kaufvertrag oder Geldanlage usw.

  • 1.) Beitrag 40: Die Frage stellt sich noch nicht. Erst mal sollte es einen neuen Versuch geben mit meinem Beitrag.

    2.) Beitrag 13:"Typisch Deutsch". Da habe ich aber Glück. Ich nix deutsch.

    3.) Beitrag 21: Dürfte sich erledigt haben. Nicht zu früh aufgeben. Never give up.

    4.) Beitrag 41: Thema leicht verfehlt. Die Adapter konnten ja zurückgegeben werden.

  • Nix verfehlt.

    Dass die Adapter zurückgegeben werden können, war uns längst klar. Aber was mit dem Klimagerät dann tun.

    Gibt es für das gekaufte Klimagerät einen anderen passenden Adapter, dann Adapterumtausch. Wenn nicht, und so verstehe ich das Problem, dann sind wir beim richtigen Thema.

  • Ihr Lieben, ich hätte nie gedacht, das so etwas Großes auf mein Thread passiert.
    Es gibt nur einen Adapter bei Trotec zu kaufen. Keine weiteren Ausweichmodelle.
    Wenn man ihn Online bestellt wie ich, dann entweder über den Reiter Zubehör beim Produkt selber PAC 20210 SH oder in dem man den Adapter direkt sucht und ihn darüber kauft. Beim Suchen stellt man sofort fest, dass es nur einen Adapter gibt.

    Ich habe Bewertungen für das Unternehmen abgegeben und habe mir auf 5 Plattformen die Bewertungen durchgelesen. Ich war entsetzt. Alle haben eine 2,9 und auf allen hagelt es schlechte Bewertungen. Ich bin nicht die Einzige mit dem Problem Widerruf. Auch schreiben andere schlechter Kundenservice, nie wieder Trotec, 1 Stern ist noch zu viel. Auch das habe ich der Abteilungsleiterin einmal mitgeteilt.

    Das Widerrufsrecht sagt folgendes aus:

    Auch ich bin kein Anwalt, sonst hätte ich hier nicht nach Hilfe gesucht.


    Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen ist ein besonders ausgestaltete Rücktrittsrecht. Es lässt dabei andere Rücktrittsrechte unberührt. Der Verbraucher kann also auch nach Verstreichen der gesetzlichen Widerrufsfristen bei Vorliegen der entsprechenden Gründe vom Vertrag zurücktreten. Meine Gründe sind Ihnen bekannt. Auch mehrmals in E Mails.


    So, wie ich es hier reingepostet habe, habe ich es der Abteilungsleiterin mitgeteilt. Darauf hat sie bei der 1. Mail nicht reagiert. Ich habe denselben Inhalt ein 2. Mal per Mail verschickt. Daraufhin rief sie mich gestern an. Ich war nicht da, konnte also nicht rangehen, habe auch nicht zurückgerufen. ich denke meine Karten stehen nicht so schlecht, zumal die Dame meine schlechte Bewertung nicht wirklich toll findet.

    Ich werde mir jetzt einige Auszüge von Euch raussuchen und eine weitere Mail schreiben. Telefonisch spreche ich mit niemandem von Trotec mehr. Das lasse ich sie wissen. ich kann gut schreiben und werde mir jetzt einige Auszüge von Euch nehmen und eine Mail verfassen, wo man denken kann, mich hat ein Anwalt beraten.
    Ich schaffe das, auch ohne Anwalt. Ich lass es Euch wissen.

  • habe mir auf 5 Plattformen die Bewertungen durchgelesen. Ich war entsetzt. Alle haben eine 2,9 und auf allen hagelt es schlechte Bewertungen. Ich bin nicht die Einzige mit dem Problem Widerruf. Auch schreiben andere schlechter Kundenservice, nie wieder Trotec, 1 Stern ist noch zu viel.

    Warum bestellst du denn dann überhaupt dort?

    ich kann gut schreiben und werde mir jetzt einige Auszüge von Euch nehmen und eine Mail verfassen, wo man denken kann, mich hat ein Anwalt beraten.

    Klingt "interessant". Gerne die Mail dann auch hier posten. :)

  • Warum bestellst du denn dann überhaupt dort?

    Klingt "interessant". Gerne die Mail dann auch hier posten. :)

    Ganz einfach, weil ich das alles leider erst nach meinem Problem und im Zuge des Schreibens meiner eigenen Bewertung festgestellt habe.

  • Aber ich habe noch was für Euch. Habe ich beim Recherchieren gefunden:


    Aber: Was in der Artikelbeschreibung steht, muss stimmen. Sonst haftet der Verkäufer auch, wenn er die Gewährleistung ausgeschlossen hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 29. November 2006, Az. VIII ZR 92/06).
    Stimmen die Angaben in der Beschreibung nicht, bekommst Du als Käufer Dein Geld zurück. Vorausgesetzt, es gelingt dem Verkäufer nicht, die Ware noch zu reparieren (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2012, Az. VIII ZR 96/12).

  • Vorsicht mit Juristendeutsch. So einfach geht das hier nicht.

    Was Du hier gepostet hast verstehe ich so, dass es auf den Adapter zutrifft. Da sind wir uns auch alle einig, dass hier der Verkäufer haftet.

    Das Klimagerät hat eventuell keinen Mangel und die explizite Beschreibung des Klimagerätes muss man für diesen Deinen post genauer betrachten. Wenn bei der Beschreibung des Klimagerätes exakt dabeigeschrieben steht, dass Dein gekaufter Adapter für genau dieses Klimagerät benötigt wird und passt, dann trifft deine obige Haftungsaussage zu.

    Nochmal: Hier sind 2 Paar Schuhe, Gerät und Adapter, deshalb plädiere ich für Verhandeln und für die Beratung der Verbraucherzentrale, weil das ein verzwickter Fall ist. Sozusagen ein gefundenes Fressen für Gerichte.

  • ...dann entweder über den Reiter Zubehör beim Produkt selber PAC 20210 SH

    Wenn der Adapter im Reiter "Zubehör" des gewünschten Produktes auftaucht, dann ist es ein deutliches Indiz dafür, dass der Anbieter meint, dass es zueinander passt.


    Zumindest wäre der nachträglich gekaufte Adapter vom Verkäufer zurückzunehmen. (Auch nach Ablauf der ohne bestehenden Widerrufsfrist.) Dazu ist er ja auch bereit.


    Die nächste Frage ist, ob man sich als Kunde beim Kaufentscheid darauf verlassen können muss, dass ein vom Verkäufer angeprisenes Zubehör auch bei einem späteren Kauf noch verfügbar (hier: ja) und zum Gerät passend ist (das wohl nicht). Die übernächste, ob die Verfügbarkeit des Zubehörs für den Kaufentscheid erheblich war und der Käufer dann auch den Rücktritt vom Hauptvertrag erklären kann. HeikeR, Du sagst ja. Eine Beweisführung könnte dadurch erschwert werden, dass Du nicht beides zusammen bestellt hast, zumal wenn es überhaupt nur diese eine Zubehörvariante gibt.


    Eigentlich ruft es laut nach einer Kulanzregelung seitens des Abieters. Die zurückgenommenen Geräte sollten sich bei diesen Temperaturen doch problemlos weitervermarkten lassen. Und die Geschichte mit der Zuordnung unpassendem Zubehörs im Shop dürfte er auch geradeziehen. Bei Unkulanz wird die weitere Diskussion wohl kleinteilig.

  • Hallo HeikeR


    auf Webseite steht bei den Daten zum Klimageraet:

    Zitat
    Gesamtlänge [m] 1,5 m
    Durchmesser [mm] 150

    und zum Fenster Adapter:


    Zitat

    Bei Klimageräten mit einem Abluftschlauchdurchmesser von Ø 150-160 mm benötigt man zusätzlich eine Schlauchschelle. Diese führen wir natürlich auch im Sortiment und sind separat erhältlich.


    Loest eine Schlauchschelle (aus dem Baumarkt) dein Problem nicht?


    Alternativ, Fensteradapter fuer 150mm Schlaeuche sollte man auch woanders bekommen koennen. Ohne Garantie dass er passt, aber kurze Google Suche spuckt mir diesen aus:


    https://www.amazon.de/Yestter-…gid=pla-761255261175&th=1


    Ist zumindest guenstiger und kostet weniger Nerven als die Rechtsberatung bei der vbz.

  • Die Frage muss doch vorher sein: Wer hat einen Anspruch auf was gegen wen woraus?


    Erst wenn das sortiert ist, sollte man losziehen.


    (Auch keine Rechtsberatung, auch nur Meinung.)

    Genau. Ohne Anspruchsgrundlage keinen Anspruch. Im vorliegenden Fall ist die etwas knifflig, so dass ein Anwalt keine schlechte Idee wäre - zumindest eine Erstberatung.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Nun sind einige Wochen vergangen in diesem Fall und ich möchte Euch, die mir hier mit Ratschlägen geholfen haben, auf den neusten Stand bringen.
    Kurz um, ich habe mein Geld wiederbekommen und die Klimageräte zurückgegeben.
    Schlussendlich hat mir PayPal geholfen und über den Käuferschutz zu meinen Gunsten entschieden. Es war eine Heidenarbeit alle Unterlagen inklusive Videos und Fotos zusammenzustellen und PayPal hatte eine Haufen Zeug zu lesen und anzusehen. Doch der Aufwand hat sich gelohnt und ich bin nur dankbar dafür, dass diese Odyssee endlich vorbei ist.
    Auch danke noch einmal an Euch hier.