Hallo zusammen,
ich hätte mal ein Frage an alle Wissenden.
Und zwar ist es so, dass ich auf meinem Einfamilienhaus eine Photovoltaikanlage installiert habe welche ich als Volleinspeiser-Anlage nutze.
Da es sich bei dieser Anlage um eine kleine PV-Anlage handelt (3,96 kWp) liegt demzufolge keine Gewinnerzielungsabsicht vor und seit vorletztem Jahr fallen damit weder Umsatz- noch Einkommenssteuer an.
Nun ist es so, dass ja derzeit beim ALG II Bezug ein vereinfachter Zugang möglich ist, und somit auch trotz etwas Vermögen und Haus ALG II bezogen werden kann. Den Bewilligungsbescheid zum ALG II habe ich auch schon bekommen. Allerdings wurden mir hier die kompletten Abschlagszahlungen (160,-€) als Einkommen angerechnet. Es wurde lediglich 30,-€ Abschlag abgezogen.
Meine Frage daher an alle die sich damit etwas auskennen:
Ist dieser Abzug schon rechtens? Meiner Meinung nach sollten hier lediglich die Gewinne abgezogen werden, jedoch eine EÜR existiert ja nicht weil keine Steuerpflicht vorliegt.
Hat irgendjemand einen Tipp wie hier in so einem Fall vorzugehen ist?