Oh, oh, schwieriges Thema. Hier mal das Zitat aus der Verfassung:
Zitat(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Da steht nicht "Männer und Frauen sind gleich". Sie sind vor dem Gesetz gleich und sie sind gleichberechtigt. Beides schließt nicht aus, dass es Unterschiede gibt, die durch nachvollziehbare und individuelle Gründe zu rechtfertigen sind.
Ich persönlich bin dafür, dass bei gleicher Leistung Männlein und Weiblein gleich bezahlt werden. Aber was sind gleiche Leistungen? Leistet die Frau in Elternzeit für die Firma genauso viel wie der Mann, der diese Auszeit nicht in Anspruch nimmt? Ich finde, man muss differenzieren und nicht über einen Kamm scheren... (z. B. kann der gesellschaftliche Wert einer Frau in Elternzeit höher sein als die des Mannes, der dies nicht ist)