Es ist das erste Mal, dass ich so eine Information erhalten habe (sie Text in Kopie), was eine ETF anbetrifft, meine Fragen sind nun,
1. soll man diese Anteile zurückgeben (an wen?)
2. wenn ja wie macht man das oder
3. kann man den Sparplan bedenkenlos weiterführen?
Vielen Dank im Voraus,
mit freundlichen Gruessen
Die Teilfonds werden passiv in Übereinstimmung mit einer indirekten Anlagepolitik verwaltet. Zur Erreichung des Anlageziels kann jede Anteilsklasse des jeweiligen Teilfonds:
- - einen Finanzkontrakt (Derivatgeschäft) mit der Deutschen Bank zum Umtausch der Mehrheit der Zeichnungserlöse gegen eine Rendite auf den Referenzindex des jeweiligen Teilfonds (ein „Funded Swap“) abschließen; und/oder
- - in übertragbare Wertpapiere anlegen und Derivategeschäfte in Bezug auf die übertragbaren Wertpapiere und den Referenzindex des jeweiligen Teilfonds mit einem oder mehreren Swap- Kontrahenten eingehen, um die Rendite auf diesen Referenzindex zu erzielen (ein „Unfunded Swap“).
Derzeit werden sowohl Funded Swaps als auch Unfunded Swaps auf die Net-Total-Return-Version des Referenzindex des jeweiligen Teilfonds ausgeführt (das „Aktuelle Swap-Modell“).
Mit Wirkung vom ... (der „Stichtag“) wird das Aktuelle Swap-Modell der Teilfonds dahingehend geändert, dass sowohl Funded Swaps als auch Unfunded Swaps entweder auf die Net-Total-Return- oder die Gross-Total-Return-Version des Referenzindex des jeweiligen Teilfonds (der „Swap-Referenzindex“) ausgeführt werden können.
Der jeweilige Swap-Referenzindex wird vom Anlageverwalter der Teilfonds nach eigenem Ermessen ausgewählt, um die OTC-Swap-Transaktionskosten zu senken und die Kosteneffizienz der einzelnen Teilfonds zu verbessern.
und:
Anteilsinhaber, die Anteile der Teilfonds am Primärmarkt zeichnen und die mit der Änderung nicht einverstanden sind, können ihre Anteile an den Teilfonds gemäß dem Prospekt
zurückgeben. Diese Rücknahmen erfolgen ohne Rücknahmegebühr ab dem Datum dieser Bekanntmachung bis zum… . Bitte beachten Sie, dass die Gesellschaft für den Verkauf von Anteilen am Sekundärmarkt keine Rücknahmegebühr erhebt.
Bei Fragen oder Unklarheiten bezüglich der vorstehenden Ausführungen sollten Anteilsinhaber den Rat ihres Börsenmaklers, Bankbetreuers, Rechtsberaters, Wirtschaftsprüfers oder unabhängigen Finanzberaters einholen. Anteilsinhaber sollten bezüglich der spezifischen steuerlichen Konsequenzen nach dem Recht des Staates ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohn- oder Geschäftssitzes ihre eigenen professionellen Berater konsultieren.