Hallo Zusammen, ich habe seit 1998 ein Private Krankenversicherung bei der HUK Coburg abgeschlossen. Vor etwa 10 Jahren wurde in sämtlichen Tarifen eine Schnelligkeitsgarantie eingeführt, so beworben auch unter
https://www.huk.de/gesundheit-…waerter/pkv-oder-gkv.html
Schnelligkeitsgarantie: Die HUK-COBURG-Krankenversicherung garantiert eine schnelle Bearbeitung der Leistungsanträge innerhalb von zwei Wochen. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums geschehen, zahlt sie als "Entschuldigung" 10 €. Die zwei Wochen zählen ab Posteingang bei der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG, Feiertage innerhalb dieses Zeitraums verlängern die Frist entsprechend. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass der Leistungsscheck verwendet wird.
Ich reiche abweichend von der genannten Formulierungen die Unterlagen elektronisch per App oder über das Portal "Meine Gesundheit" ein. Im weiteren Verlauf der Webseite steht da jedoch auch: Die HUK-COBURG verspricht, die Rechnungen innerhalb von 10 Arbeitstagen zu bearbeiten. Mit der App "Meine Gesundheit" geht das noch schneller: Einfach Rechnung fotografieren, absenden und schon wird der Vorgang bearbeitet.
Mir ist das jetzt erst aufgefallen, dass es diese Garantie gibt. Alleine die letzten beiden Einreichungen haben 26 Arbeitstage bzw. 18 Arbeitstage benötigt (ich habe hier weder Sa/So noch Feiertage einkalkuliert). Bislang habe ich in keinem Fall diese Entschädigung erhalten. Ich habe jetzt die HUK freundlich aufgefordert, die Bearbeitungsdauern für die letzten 10 Jahre nachzuweisen und die Entschädigung bei Überschreitung von 10 Arbeitstagen je Einreichung anzuweisen.
Meine Frage ist, ob und wie ihr mit der Schnelligkeitsgarantie umgegangen seid/welche Erfahrungen ihr gemacht habt und eine rechtliche Einschätzung, ob man hier nur 3 Jahre rückwirkend fordern kann oder sogar bis zu 10 Jahre...
Freue mich auf eure Antworten
Grüße rett_de