Hallo,
wer kann helfen?
Bin ich als (Früh-)pensionär (nicht Rentner, sondern nicht mehr aktiver Beamter) weiterhin unmittelbar riesterzulagenberechtigt oder nur noch mittelbar über meine rentenversicherungspflichtige Ehefrau?
Leider konnte ich nirgends Informationen dazu finden. Es wird überall nur von Beamten oder Rentnern geschrieben aber nichts über Pensionäre.