Folgende (ungewöhnliche) Situation: unsere Tochter, 21 Jahre alt, studiert seit 6 Semestern Medizin. In dieser Zeit war sie über uns Kranken-familienversichert und erhält auch Kindergeld.
Nun ist es so, dass sie eine Promotionsarbeit angeboten bekam, die sie bereits während des Studiums durchführen kann. Beginn wäre Oktober diesen Jahres, die Dauer ist mit 2 Semestern angesetzt. Hierfür wurde ihr ein externes Stipendium bewilligt. Üblicherweise findet eine Promotion nach Abschluss des Studiums statt, in diesem Fall wäre sie dann wohl nicht mehr Kindergeld- und auch Familienversicherungs-berechtig.
Wie verhält sich das nun in diesem speziellen Fall, wo sie die Arbeit noch vor dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss ausführt? Kann sie weiterhin Kindergeld beziehen und sich über uns familienversichern? Hängt die Antwort von der Anzahl der geleisteten Wochenstunden ab, die im Promotionsvertrag niedergelegt sind? Spielt die Höhe des gewährten Stipendiums eine Rolle?